18.07.2017 Die Folgekosten durchs Rauchen steigen in Sachsen-Anhalt drastisch; die Zahl rauchender Schwangerer hat sich deutlich erhöht und über 36 Prozent der Jugendlichen rauchen. Das Land gibt nun ein Konzept in Auftrag, das einen verbesserten Nichtraucherschutz bezweckt. Jedoch hat der Landtag klargestellt, dass es keine zusätzlichen finanziellen Mittel und keine geetzlichen Änderungen geben soll. Kann so das Konzept erfolgreich sein?
Pro Rauchfrei schreibt ans Ministerium für Arbeit und Integration (das auch für Gesundheit zuständig ist), an die Landesstelle für Suchtfragen und den Stadtsprecher von Halle an der Saale, der von der Mitteldeutschen Zeitung interviewt worden war:
Betreff: Neues Konzept gegen das Rauchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Bock,
in der Mitteldeutschen Zeitung vom 15.7. lesen wir, dass Sachsen-Anhalt ein neues Konzept im Nichtraucherschutz und in der Tabakprävention in Auftrag gibt, weil die Gesundheitskosten durch tabakrauchbedingte Erkrankungen die Decke sprengen. Ein besonders trauriger Umstand dabei: Die Zahl der in ihrer Schwangerschaft rauchenden Frauen in Ihrem Bundesland ist stark angestiegen. Auch die Zahl rauchender Jugendlicher ist erschreckend hoch und weit über dem Bundesdurchschnitt, wie sich aus einem Bericht des mdr vom April dieses Jahres entnehmen lässt.
Einige hilfreiche Ideen in Bezug auf Spielplätze, Haltestellen, Tabakwerbung u.a. bestehen offensichtlich schon. Gleichzeitig lesen wir aber, dass die Kontrollen von Verstößen gegen den Nichtraucherschutz sehr ungenügend sind und dass keine gesetzlichen Änderungen in diesem Bereich geplant seien. Hier sehen wir aber gleich zwei Ansatzpunkte, die gute Erfolge bringen würden:
1. Mehr Kontrollen, insbesondere in der Gastronomie. Pro Rauchfrei geht Beschwerden wegen Verstößen gegen den Nichtraucherschutz seit Jahren nach – Bearbeitung von durchschnittlich 150 Beschwerden pro Jahr. Unsere Erfahrung dabei: Gerade in der Gastronomie muss der Nichtraucherschutz durch Kontrollen gestärkt werden, und das nicht nur anlassbezogen. Andernfalls treten die Regelungen gerade bei einem Gesetz, das zahlreiche Ausnahmen erlaubt, bald in den Hintergrund. Die Wirte werden von ihren rauchenden Gästen genötigt, das Rauchen wieder überall zuzulassen, der Jugendschutz greift nicht, Kennzeichnungen von Raucherlokalen und -räumen werden nicht ordnungsgemäß angebracht, Beschwerden werden weniger, weil die Gäste unsicher sind, wo tatsächlich Rauchverbot gilt und wo nicht. Eine Verstärkung von Kontrollen bedeutet aber auch, dass den Vollzugsbehörden die Stellen und Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, die mehr Kontrollen ermöglichen. Die Mittel, die Sie hier einsetzen, gewinnen Sie im Gesundheitsbereich auf lange Sicht wieder mehrfach zurück.
2. Verbesserung des gesetzlichen Nichtraucherschutzes. Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie nimmt den Wettbewerbsdruck von den Wirten, hilft Rauchern, weniger zu rauchen, schützt Nichtraucher und erleichtert Kontrollen wesentlich. Die Wirkung von Präventionskampagnen, die Sie sicherlich intensivieren wollen, auf Schwangere und Jugendliche wird schwer gehemmt, wenn diese gleichzeitig in ihrer Freizeit in verrauchten Lokalen dem Passivrauchen ausgesetzt sind bzw. zum Rauchen animiert werden. Es ist nämlich so, dass sich beim Ausgehverhalten in einer gemischten Gruppe fast immer die Raucher durchsetzen, da ihr Suchtdruck viel stärker ist als der Wunsch eines Nichtrauchers, rauchfrei auszugehen.
Pro Rauchfrei ist Hauptinitiator des Volksentscheids in Bayern, der bekanntlich zum bestehenden konsequenten Nichtraucherschutzgesetz führte. Darüber hinaus hat Pro Rauchfrei die erste Nichtraucher-Wohnanlage in Halle-Süd konzeptioniert. Daneben begleiten wir z.B. SAP auf dem Weg zu einem weltweit rauchfreien Unternehmen, setzen uns für rauchfreie Bundesliga-Stadien ein und stärken, last but not least, den Nichtraucherschutz bundesweit auch durch die Ausübung des uns 2017 zugesprochenen Verbandsklagerechts.
Weiterführende Anregungen zur Umsetzung eines effektiven Nichtraucherschutzes erhalten Sie in unserem Positionspapier.
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung und begleiten auch auf Wunsch das Projekt Ihrer Landesstelle für Suchtfragen mit unserer Expertise.