11.7.2017 Offener Brief an die Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion in Landtag NRW, die mit einer Gesetzesvorlage das alte NiSchG mit weitgehenden Ausnahmeregelungen wieder in NRW einführen wollen. Am 13.7. steht der Antrag auf der Tagesordnung des Landtags.
Dazu unsere Pressemeldung „Pro Rauchfrei verurteilt Gesetzesvorlage der AfD“
Sehr geehrte Abgeordnete der AfD-Landtagsfraktion in NRW,
sehr geehrter Herr Pretzell,die AfD sieht sich als die neue konservative Kraft in der politischen Landschaft. Konservativ heißt: das Gute bewahren wollen, positive Errungenschaften wiederherstellen und für die Nachwelt erhalten wollen.
Nun gehört zu Ihren ersten Gesetzesanträgen im Nordrhein-Westfälischen Landtag ein Antrag, den bestehenden generellen Nichtraucherschutz in der Gastronomie wieder aufzuheben und die alten Zustände mit vielen Ausnahmeregelungen wiedereinzuführen. Interessant ist daran, dass die AfD NRW dieses Vorhaben weder in ihrem offiziellen Wahlprogramm angekündigt noch in den letzten Tagen öffentlich gemacht und begründet hat. Hier liegt der Schluss nahe, dass es sich dabei um den privaten Wunsch einiger weniger handelt, der ohne Mandat durch Ihre Mitglieder und ohne den Wähler – auch Ihre Mitglieder und Wähler sind in der Mehrheit Nichtraucher! – schnell und unspektakulär gefördert werden soll. Wir erinnern uns dabei an eine Erklärung des Stadtverbands Düsseldorf von 2013, gegen die wir damals scharf protestiert haben: „Pro Rauchfrei protestiert gegen Erklärung zum Nichtraucherschutz des AfD-Stadtverbands Düsseldorf“. Bestimmte Gruppen in der Partei wollen nun offenbar eine Position, die sich nicht im gesamten Landesverband durchsetzen konnte, durchdrücken.
„Gesetz zur Stärkung der persönlichen Freiheit im Rahmen des Nichtraucherschutzes“ betiteln Sie Ihre Eingabe. Wir staunen: Die persönliche Freiheit im Rahmen des Nichtraucherschutzes kann doch nur darin bestehen, nicht gegen den eigenen Willen gesundheitsschädlichen Tabakrauch einatmen zu müssen. Nur zu gut beweisen alle Erfahrungen mit den lückenhaften Nichtraucherschutzgesetzen der meisten Bundesländer, dass damit dem generellen Rauchen in der Gastronomie Tür und Tor geöffnet wird. Eine klare Darlegung, warum ein gelockerter Nichtraucherschutz wettbewerbsverzerrend wirkt und den Wirten eben nicht ihre Freiheit zurückgibt, sondern wieder nimmt, finden Sie in unserem offenen Brief vom März dieses Jahres an die CDU NRW. Dem ist auch jetzt nichts hinzuzufügen.
Positive Errungenschaften für die Nachwelt erhalten kann beim Nichtraucherschutz nur heißen: Das konsequente Rauchverbot in NRW beibehalten, im Interesse des Verbrauchers, für dessen Belange Sie sich auf Seite 55 Ihres Wahlprogramms im Fall gentechnisch veränderter Lebensmittel eindeutig einsetzen: Der Schutz des Verbrauchers gehe vor, so lange nicht eine Unbedenklichkeit nachgewiesen sei, schreiben Sie dort. Was den Tabakrauch betrifft, ist dessen gesundheitliche Bedenklichkeit auch für Nichtkonsumenten in zahlreichen Studien mehr als bewiesen.
Zeigen Sie Ihren Wählern, dass Sie sich nicht von Vetternwirtschaft und Beliebigkeit leiten lassen und ziehen Sie Ihren Antrag zurück!
Mit freundlichen Grüßen
Pro Rauchfrei e.V.
Verbraucherschutzverband Nichtrauchen