Das ständig präsente Angebot an Tabakwaren fördert Verstöße gegen die Rauchverbote
Rauchfrei sollen die Bahnhöfe sein, und auf oberirdischen Bahnsteigen soll nur in gekennzeichneten Bereichen geraucht werden. Ersteres legt das Bundesnichtraucherschutzgesetz fest, Letzteres die Deutsche Bahn bzw. S-Bahnen mittels ihres Hausrechts.
Warum funktioniert das jedoch so wenig? Sicher, fehlende Kontrollen, rauchendes Bahn-Personal, widerspenstige Raucher gehören zu den Ursachen. Aber liegt es nicht auch an der allzu engen Verbindung zwischen Bahn(höfen) und Tabakautomaten? Allein der Anblick eines solchen Automaten löst bei den meisten Rauchern einen Rauchimpuls aus. Also, schnell eine neue Packung Zigaretten gekauft und dann – Rauchverbot! Da passt etwas nicht zusammen. Und so mancher Raucher ist sich daher sicher, dass die Bahn es mit den Rauchverboten nicht gar so ernst meint.
Eine Entfernung der Zigarettenautomaten in und an Bahnhofsgebäuden und auf Bahnsteigen und damit einhergehend der Verzicht auf die Einnahmen durch Provisionen würde klar erkennen lassen, dass es die Deutsche Bahn ernst meint mit ihren „rauchfreien“ Bahnhöfen.