29.09.2016 Das Landgericht Düsseldorf hat am 28. September die Klage der Vermieterin gegen ihren rauchenden Mieter Friedhelm Adolfs abgewiesen. Eine Überraschung war das wahrlich nicht. So hat also eine grotesk aufgebauschte Prozessfolge mit Versäumnissen von Richterseite, aufgehobenen Gerichtsurteilen und einer höchst parteiischen Berichterstattung vieler Medien ihren unrühmlichen Abschluss gefunden.
Schon in einem frühen Stadium des Mietstreits ums Rauchen war ein Sturm der Entrüstung losgebrochen. Eine Vermieterin wollte tatsächlich einem uneinsichtigen, Abmahnungen ignorierenden älteren Raucher fristlos kündigen. Es ist wohl gottgegeben, wenn ein Mieter seinen Tabakrauch durchs Treppenhaus statt durchs Fenster abziehen lässt. Es ist wohl zu akzeptieren und damit genug.
Vom Kern der Sache, nämlich von Rauchbelästigung und Renitenz, war bald in der Presse nichts mehr zu lesen.
Stattdessen wurde das mitleiderregende Bild eines armen alten Mannes gezeichnet, der eigentlich nur das getan habe, was jeder Raucher tut: in seiner eigenen Wohnung rauchen. Der aber deshalb bald auf der Straße landen würde.
Der rauchende Mieter erlangte schnell Berühmtheit: Da wurde Geld gespendet, damit er vor Gericht gehen und seine Klage gegen die Kündigung durch alle Instanzen weiterverfolgen konnte. Da wurden die Namen und Adressen von Prozessbeteiligten und Zeugen kolportiert, gegen die sich in den sozialen Medien Ströme von Schmutz ergossen. Da bekam der Rentner eine Belüftungsanlage spendiert und Wohnungen in Aussicht gestellt, falls er gekündigt würde. Weiterhin wurden Gerüchte verbreitet, dass die Vermieterin Adolfs aus finanziellen Interessen aus dem Haus haben wolle, dass der Gestank im Flur vom Moder im Keller käme, dass die Tür des Mieters einfach nur undicht sei u.a.
Vor allem aber haben es die Richter in einem frühen Stadium der Verfahren unterlassen, sich selbst und ihre Nasen von der Geruchsbelastung im Haus selbst zu überzeugen. Stattdessen beließen sie es bei Zeugenbefragungen, die, wie es meist so ist, je nach Interessenlage unterschiedlich ausfielen. Abgesehen davon dürfte der Druck der öffentlichen Meinung dazu beigetragen haben, dass die Fakten nicht alle auf den Tisch kamen. Da Bilder unsere Wahrnehmung wesentlich mitbestimmen, tat es ein Übriges, dass der rauchende Mieter immer in einer großen Qualmwolke abgelichtet wurde. Auch damit schafft man Parteilichkeit.
Ein Präzedenzfall für alle künftigen Verfahren wegen Rauchbelästigung kann und wird dieser Fall nicht sein. Dies wurde auch vom Richter bei der Urteilsverkündung ausdrücklich festgestellt. Ein Präzedenzfall ist dies höchstens dafür, dass sich die Richter beizeiten um die Verifizierung prozessentscheidender Aussagen zu kümmern haben, wenn sie nicht ihre Urteile auf Sand bauen wollen.
Lesen Sie auch unsere Pressemeldung → Wir brauchen endlich rauchfreie Etagen oder Häuser