Rauchchaos und Kippenteppich in Düsseldorf

Kunstakademie verstößt vorsätzlich gegen Rauchverbot

17.05.2016: Das Nichtraucherschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen untersagt schon seit 2009 das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, somit auch in der Kunstakademie Düsseldorf, einer Einrichtung des Bundeslandes NRW. Sowohl in ihrer Hausordnung als auch mindestens an einer Stelle im Gebäude findet sich ein Hinweis auf dieses Rauchverbot.

Der alljährliche Rundgang zum Ende des Wintersemesters, zu dem die Kunstakademie an fünf Tagen einlädt, gewährt etwa 40.000 Besuchern nicht nur einen Einblick in das künstlerische Schaffen, sondern auch in den verrauchten Alltag ihrer Studenten. Mit Kippen und anderem Müll verschmutzte Böden, randvolle Aschenbecher und rauchende Studenten prägen das Bild. Die Schlussfolgerung drängt sich auf, dass die Akademie auch an den übrigen 360 Tagen des Jahres alles andere als rauchfrei ist.

Vielleicht sollte man die Verantwortlichen auf die Situation hinweisen? Der Verbraucherschutzverband Pro Rauchfrei – Lobby der Nichtraucher – hat dies getan:

  • Was sagt das Aufsichtspersonal auf wiederholte Hinweise? Nichts.
  • Wie reagiert die Leitung der Kunstakademie auf wiederholte schriftliche Mitteilungen? Gar nicht.
  • Was meint das Ordnungsamt dazu?  Keine Reaktion.
  •  Was macht die Bezirksregierung auf Anfrage? Weist nach eigener Aussage die Leitung der Kunstakademie auf die Pflicht zur Einhaltung des Gesetzes hin – vergeblich.
  • Was unternimmt das NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) auf Beschwerden hin? Es antwortet nicht.

Offensichtlich wird der seit Jahren beobachtbare Tabak-Konsum in der Kunstakademie vorsätzlich und widerrechtlich geduldet. Pro Rauchfrei wird diesen Missstand und den Gesetzesverstoß nicht akzeptieren und bleibt mit ihrer Landesleitung in der Sache weiter aktiv.