Hartnäckigkeit von PR zahlt sich für viele Schülerinnen und Schüler aus
15.12.2015 Einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom Juli 2015 war zu entnehmen, dass die Gemeinde Weichs im Landkreis Dachau per Gemeinderatsbeschluss das gesetzlich geltende Rauchverbot auf einem Grundschulgelände aufgehoben hatte. Mit einer Beschwerde bei der zuständigen Kommunalaufsicht erreichte Pro Rauchfrei, dass der Gemeinderat seinen entsprechenden Beschluss aufhob und den Nichtraucherschutz auf dem Schulgelände umsetzte.
So sollte es wenigstens sein, so war es vom Gemeinderat gegenüber der Kommunalaufsicht behauptet worden. Jedoch war in den Protokollen der Gemeinderatsitzungen nichts von einem solchen Beschluss zu lesen, weshalb Pro Rauchfrei vorsichtshalber bei der Aufsicht nachfragte.
Daraufhin teilte die Gemeinde mit, sie habe sich durchaus mit dem früheren Beschluss befasst und festgestellt, dass niemand von den gesetzlichen Regelungen für rauchfreie Schulgelände gewusst habe, aber man das Gesetz „natürlich“ anwenden wollte. Jedoch sei die Umsetzung als laufende Angelegenheit der Verwaltung abgehandelt worden – der Beschluss vom Sommer wurde nicht, wie angegeben, formell aufgehoben.
Die Vorgehensweise zeigt, wie wenig Bedeutung mancherorts dem Nichtraucherschutz beigemessen wird. In diesem Fall wird die Kommunalaufsicht die formalen kommunalrechtlichen Problemstellungen mit der Gemeinde erörtern.
Das Rauchverbot wurde zwischenzeitlich umgesetzt und mit einem entsprechenden Schild den Besuchern auch kommuniziert.