Ein Fall aus der Praxis. Es geht um die Frage: Ist ein von vier Seiten umschlossener und mit einer Markise abgedeckter Innenhof ein geschlossener Raum oder eine Freifläche?
01.10.2015: Diese Frage stellte sich, dem zuständigen Ordnungsamt und schließlich uns ein Mitglied, das einen verrauchten Innenhof einer Gaststätte in Bamberg unerträglich fand. Der Innenhof war völlig mit einem Sonnensegel abgedeckt und wurde im Winter von Heizstrahlern gewärmt, sodass er ganzjährig wie ein normaler Gastraum genutzt werden konnte. Darüber hinaus gab es keine Abgrenzung zu den eigentlichen Innenräumen des Lokals.
Zunächst wandte sich das Mitglied ans Ordnungsamt. Dieses wollte selbst keine Entscheidung treffen, sondern stützte sich auf eine Einschätzung des Bauordnungsamts, ob dieser Innenhof als Innenraum deklariert worden sei. Das war er natürlich nicht. Daraus zog man bei der Vollzugsbehörde den Schluss, das bayerische Nichtraucherschutzgesetz (GSG) sei hier nicht anzuwenden.
Pro Rauchfrei erklärte der Behörde, dass dem Ordnungsamt in Nichtraucherschutzfragen eine eigene Sachkompetenz zukommt und es nicht an die Beurteilung anderer Behörden gebunden ist. Als Vollzugsbehörde kann das Ordnungsamt die Tatbestandsmerkmale eines Gesetzes eigenverantwortlich würdigen. Die Bamberger Behörde blieb jedoch weiterhin – nach erneuter Rückfrage im Bauamt – dabei, diesen Innenhof als Freifläche anzusehen, für die kein Rauchverbot gelte.
Da es sich hierbei um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage handelt, wurde der Vorgang von Pro Rauchfrei dem bayerischen Staatsministerium für Pflege und Gesundheit vorgelegt. Dort sah man jedoch keinen abstrakten Klärungsbedarf, sondern delegierte den Fall mittels Erlass an die Regierung von Oberfranken als Aufsichtsbehörde über die Stadt Bamberg. Dort wurde der Fall nun zusammen mit der Stadt Bamberg besprochen. Auf Nachfrage teilte man Pro Rauchfrei mit:
Im Ergebnis können wir Ihnen aber mitteilen, dass die Stadt Bamberg die notwendigen Veranlassungen getroffen hat, damit in der o. g. Gaststätte dem Nichtraucherschutz Geltung verschafft wird. Ihre Nachfrage haben wir zudem noch einmal zum Anlass genommen, um die aktuelle Situation bei der Stadt Bamberg abzufragen.