Nachhilfe für Kommunen bei der Spielplatzbeschilderung

Pro Rauchfrei deckt Mängel beim Wissen und bei der Umsetzung auf

16.9.2015 Nach Beobachtungen der NRW-Landesleitung von Pro Rauchfrei sind öffentliche Spielplätze häufig gar nicht oder mit falschen Rauchverbots-Schildern an schlecht sichtbaren Stellen versehen. Ursache scheint eine verbreitete Wissenslücke über das Gesetz zum Nichtraucherschutz (NiSchG) bei den Behörden zu sein.

Konkret traf Pro Rauchfrei in Monheim a. Rhein eine am Spielplatz neben ihren Kindern rauchende Mutter an und wies sie auf das Rauchverbot hin. Die Frau erwiderte: „Wo steht das“?

Bei den nächsten Spielplätzen, die daraufhin besucht wurden, verhielt es sich ähnlich. Entweder hatten sie kein Rauchverbots-Schild oder man musste ein Rauchverbot auf einem Schild erahnen (siehe Anlage). Oft stehen Schilder nicht am Eingang, sondern irgendwo von Gebüschen verhüllt.

Aufgrund dieser und mehrerer anderer Beschwerden an Pro Rauchfrei wurde das Referat für Verbraucherschutz des Vereins tätig und wandte sich an die Stadt Monheim mit der Erklärung der Gesetzeslage:
„Orte, für die nach diesem Gesetz ein Rauchverbot besteht, sind deutlich sichtbar im Eingangsbereich kenntlich zu machen“ (NRW-NiSchG). Zudem benennt es die europäische Richtlinie, wie ein Schild auszusehen hat.

genormtes Nichtraucherschild

Mit dieser Anfrage von Pro Rauchfrei war der zuständige Sachbearbeiter total überfordert, hatte er doch in keiner Fortbildung davon gehört und argwöhnte eine „freie Interpretation“ des Gesetzes durch Deutschlands größten Nichtraucherschutzverband. Durch seine Rechtsabteilung wurde er schließlich eines Besseren belehrt. Daraufhin bestellte die Stadt die Normschilder und bringt sie demnächst an den 65 städtischen Spielplätzen an.

In Anbetracht der Tatsache, dass in NRW die Rauchverbotsbeschilderung auch auf Spielplätzen anderer Städte (z.B. Düsseldorf und Krefeld) und in anderen Einrichtungen wie Schulen oder Einkaufszentren nicht der gesetzlichen Vorgabe entspricht, wird Pro Rauchfrei das Gesundheitsministerium um einen Erlass mit ausdrücklicher Weisung bitten, wo genormte Rauchverbots-Schilder zu verwenden sind.