Fachaufsichtsbeschwerde von Pro Rauchfrei in Düsseldorf erfolgreich

27.05.2015: Das von einem Düsseldorfer Eiscafé errichtete Raucher-Außenzelt musste aufgrund einer Fachaufsichtsbeschwerde von Pro Rauchfrei, Deutschlands Verbraucherschutzverband Nichtrauchen, zurückgebaut werden.

Am 2. Dezember 2014 beschwerte sich aufgrund einer Mitteilung eines Mitglieds das Referat für Verbraucherschutz von Pro Rauchfrei beim Ordnungsamt Düsseldorf wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalens. Die vorliegenden Informationen und Fotos sprachen dafür, dass es sich bei besagtem Zelt um eine geschlossene Räumlichkeit handelte.

In seiner Antwort vom folgenden Tag teilte der zuständige Sachbearbeiter mit, keinen Verstoß zu erkennen, weil der Zeltaufbau einen dauerhaft offenen Durchgang und zwei dreieckige Öffnungen an den Schmalseiten aufweise. Für den Gast ergebe sich nicht der Eindruck eines geschlossenen Raums. Die Gastfläche sei als Außenterrasse anzusehen.

Dagegen wandte Pro Rauchfrei ein, die beiden Öffnungen plus der Eingang nähmen weniger als 10 % der Wand- und Dachflächen ein. Was dieses Außenzelt von einem umschlossenen Festzelt unterscheide, sei nicht nachvollziehbar.

Jedoch beharrte das Ordnungsamt auf seiner Sicht, ohne weitere Gründe dafür anzugeben.

Am 17. März 2015 erhob Pro Rauchfrei deshalb gegen die Stadt Düsseldorf Fachaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Bezirksregierung, die ihrerseits zur Klärung des Falls eine Stellungnahme von der Stadt anforderte. In dieser Stellungnahme, die sich die Bezirksregierung zu eigen machte, heißt es:

Auf die eingegangenen Beschwerde (sic!) wurde die Angelegenheit nochmals umfassend überprüft.
Dabei stellte sich heraus, dass der Betreiber nicht über die für die Errichtung einer solchen Anlage im öffentlichen Straßenraum erforderliche Sondernutzungserlaubnis verfügt. (…) Die Markisenanlage nebst umgebendem Windschutz wurde daraufhin seitens des Betreibers zurückgebaut.“

Daher müsse die interessante Frage, ob es sich bei diesem Zelt um einen vollständig umschlossenen Raum handle, nicht mehr geklärt werden.

So oder so ist dem Gesetz mit dieser Entscheidung Genüge getan. Es ist damit die vierte Fachaufsichtsbeschwerde von Pro Rauchfrei in Folge, die einen Erfolg für den Nichtraucherschutz brachte, indem die Entscheidung der untergeordneten Behörde beanstandet oder korrigiert wurde.