Pro Rauchfrei erteilt der Stadt Solingen Nachhilfe beim Nichtraucherschutz

Veranstaltung war keine „geschlossene Gesellschaft“

18.12.2014  Mit einer Fachaufsichtsbeschwerde hat der Nichtraucherverband Pro Rauchfrei der Stadt Solingen die Leviten gelesen.

Mehrmals schon hatte der Verband mit Fachaufsichtsbeschwerden Erfolg, wenn untergeordnete Vollzugsbehörden geltendes Recht falsch auslegten oder gar nicht kannten. So auch im nachfolgenden Fall, wo die Bezirksregierung Düsseldorf abermals einer Beschwerde von Pro Rauchfrei Recht gegeben hat.

Hintergrund:

Am 17.08.2014 hatte die sogenannte Bergische Bürger Initiative e.V. (BBI) auf ihrer Facebook-Seite alle (und damit die Öffentlichkeit) zu einer Versammlung in einer Solinger Gaststätte eingeladen und diese vermeintlich als „geschlossene Gesellschaft“ deklariert. Ein Foto von BBI belegt, dass dort geraucht wurde.

Als ein Facebook-Nutzer dies als Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz dem Ordnungsamt der Stadt Solingen meldete, erhielt er die lapidare Antwort, dass man hier nichts unternehmen könne,  weil es sich um eine „geschlossene Gesellschaft“ gehandelt habe und eine solche nicht unter das Rauchverbot in der Gastronomie falle.

Trotz vielfacher Beschwerden beharrte die Stadt Solingen auf ihrer falschen Rechtsauslegung, bis sich das Referat für Verbraucherschutz  (RfV) des Bundesverbandes Pro Rauchfrei der Sache annahm und die Bezirksregierung unserer Beschwerde vollumfänglich stattgab:

„Auf Grund Ihrer Beschwerde habe ich mir den Vorgang angesehen und auch die Stadt Solingen angehört. Ich bin zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei der Veranstaltung … nicht um eine ‚Geschlossene Gesellschaft‘ gehandelt hat. Ich habe dies der Stadt Solingen mitgeteilt und diese gebeten, dies künftig zu beachten.“

Grafik (c) soleilc1 – Fotolia