Kosmetik statt Grundsanierung im Nichtraucherschutz – mehr fällt Ihnen nicht ein, Frau Ministerin?

13.10.2014 Baden-Württembergs Sozialministerin Altpeter, die 2007 noch für ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen plädierte, will ein marodes Gesetz gegen alle Widerstände verteidigen.

Eine Studie des DKFZ vom letzten Jahr zeigte: Über 80% der Getränkegastronomie sind verraucht. Danach hagelte es viel Kritik an der rot-grünen Koalition, die 2011 vor der Wahl noch vollmundig eine „konsequente Weiterentwicklung“ des Nichtraucherschutzes versprochen hatte.

Statt einer Grundsanierung gab Frau Altpeter jedoch eine Evaluation in Auftrag, deren Ergebnisse seit fünf Monate vorliegen, aber nicht veröffentlicht wurden. Die Angst vor der Schmach war einfach zu groß. Erst als eine anberaumte Konferenz von Pro Rauchfrei die Presse neugierig machte und die Regierung jäh aus ihrem Dornröschenschlaf riss, veröffentlichte ganz zufällig drei Tage später die Ministerin Altpeter eine Presseerklärung: Nicht das marode Gesetz soll geändert werden, sondern die überforderten Ordnungsbehörden sollen per „Erlass“ gezwungen werden, regelmäßig statt nur anlassbezogen zu kontrollieren.

Pro Rauchfrei liegt die Evaluation (s. unten) ungeschminkt vor. Trotz der beschämenden Datendürre ergibt sich aus den Antworten der unteren Verwaltungsbehörden ein klares Bild: Das Gesetz verwirrt und ist löchrig. Zum Beispiel darf der Zugang zur Gaststätte durch den Raucherraum gehen und dort darf auch die einzige Theke des Lokals stehen. Und grotesk: Der Zutritt zu Raucherräumen ist Personen unter 18 Jahren erlaubt. Kein Wunder, dass es mit dem Jugendschutz im „Ländle“ verheerend aussieht.

Im Rahmen der Evaluation forderten Vollzugsbehörden ein konsequentes Rauchverbot in der Gastronomie. Denn es sei leichter zu kontrollieren und benachteilige Wirte nicht. Die verwirrenden Ausnahmen durchschauen nämlich weder Wirte noch Kontrolleure.

„All das weiß Frau Altpeter, dennoch will sie stur bleiben und nichts ändern. Mit dieser Aufgabe ist sie völlig überfordert und schiebt daher die Verantwortung auf die personell unterbesetzten Kommunalbehörden“ so der Bundesvorsitzende von Pro Rauchfrei, Siegfried Ermer, zur Presse.

Pro Rauchfrei fordert:

  1. Ein konsequentes Rauchverbot in der Gastronomie nach dem Muster von Bayern, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen. Eine positive Regelung im bestehenden NRSchG ist das Verbot der temporären Nutzung von Nichtraucherbereichen als Raucherräume während geschlossener Gesellschaften. Dieser wegweisende Passus muss beibehalten werden.
  2. Kinder und Jugendliche müssen vor dem Zwangsmitrauchen sicher geschützt werden. In diesem Zusammenhang verlangt Pro Rauchfrei die Streichung der Möglichkeiten für Raucherbereiche auf dem Schulgelände.
  3. Vollzugshinweise müssen klar abgefasst werden. Bei einem konsequenten Nichtraucherschutz ersetzt die soziale Kontrolle die Überprüfung durch überlasteten und unterfinanzierten Ordnungsbehörden.