Pro Rauchfrei darf einer Nachrichtensendung weiterhin wertende Berichterstattung vorwerfen
In einer Pressemitteilung Anfang des Jahres hatte Pro Rauchfrei SAT1 vorgeworfen, tendenziös über die sog. „Helmut-Partys“1 zu berichten. So behauptete Pro Rauchfrei u.a., dass auch die NRW -Landesmedienanstalt den Beitrag von SAT1 rüge und darin einen schwerwiegenden Verstoß einer ausgewogenen Berichterstattung sah.
Gegen diese und andere Darstellungen von Pro Rauchfrei zog die WestCom Medien GmbH aus Dortmund, welche das Nachrichtenmagazin „17:30 SAT1.NRW“ produzierte, vor Gericht, und erwirkte zunächst eine einstweilige Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten.
Auf Widerspruch von Pro Rauchfrei fällte das Landgericht München I am 09.05.2014 (Az. 25 O 4258/14) das Endurteil. Bis auf einen Punkt darf Pro Rauchfrei weiterhin behaupten:
- die Landesmedienanstalt NRW werfe SAT1 eine wertende Berichterstattung vor
- die Landesmedienanstalt NRW rüge einen Hintergrundkommentar
- das Einschalten der Landesmedienanstalt sei ein schwerwiegender Verstoß gegen eine ausgewogene Berichterstattungdie Produktionsfirma habe sich genötigt gesehen, ihre eigenen Arbeitsstrukturen in Bezug auf Facebook zu überarbeiten.
Die rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I wirft auch auf die Landesmedienanstalt NRW ein schlechtes Licht:
Schließlich hat diese nach Bekanntwerden der Pressemitteilung von Pro Rauchfrei versucht, sich aus der Sache zu winden: So bestritt sie – trotz gegenteiliger vorliegender schriftlicher Antwort – , jemals eine wertende Berichterstattung in dem von Pro Rauchfrei gerügten Beitrag gesehen zu haben und forderte ebenso zur Entfernung der Pressemitteilung auf. Erst das Landgericht München I musste feststellen, dass es sich dabei schlicht um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt.
1 In den „Helmut-Partys“ (in Anlehnung an den „Oberpaffer der Nation“, Helmut Schmidt) sollen sich Personen spontan zu Raucherpartys in Gasthäusern verabreden. Nach Aussagen der Initiatoren handele es sich dabei um eine Versammlung, die unter dem Schutz des Grundgesetzes stehe. Dem widersprach Pro Rauchfrei energisch und sah darin eine rechtswidrige Veranstaltung. Inzwischen sehen auch alle Ordnungsämter in solchen Veranstaltungen einen Verstoß gegen geltendes Recht.
2 Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Urteil im Original zur Verfügung. Sie können es aber auch herunterladen.