Pro Rauchfrei greift Mieterbund massiv an

Mit den Äußerungen seines Geschäftsführers Ulrich Ropertz zum ersten Nichtraucherhaus Deutschlands in Halle/Saale hat sich der Deutsche Mieterbund (DMB) den Zorn von Pro Rauchfrei zugezogen.

29.07.2014  Pro Rauchfrei ist Deutschlands größter Nichtraucherverband und sieht sich seit Jahren als Verbraucherschutzverband für alle Belange rund ums Rauchen. Konkret wirft Pro Rauchfrei dem Deutschen Mieterbund eine seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, nichtraucherfeindliche Gesinnung vor:

„In all den Jahren, wo es in allen gesellschaftlichen Belangen um den Nichtraucherschutz ging, haben wir kein einziges Mal vom Mieterbund eine Unterstützung für die in ihren Rechten und der Gesundheit betroffenen nichtrauchenden Mieter vernommen. Der Deutsche Mieterbund ist ein Klientelverein für rauchende Mieter wie es der Deutsche Hotel- und Gaststättenverein (DeHoGa) für Raucherkneipen  ist“, so der Bundesvorsitzende Siegfried Ermer von Pro Rauchfrei.

Ermer selbst war maßgeblich an der Konzeptionierung der rauchfreien Häuser in Halle beteiligt. Seit fünf Jahren feilt er am Schutz für Nichtraucher vor rauchenden Nachbarn und betont, dass sein Verein durch alle Instanzen das Recht einklagen wird, dass die körperliche Unversehrtheit eines Nichtrauchers und seiner Wohnung mehr wiegt als das Selbstbestimmungsrecht eines Rauchers, überall und ohne Einschränkungen zu rauchen, ob’s dem Kind, dem Nachbarn oder dem Restaurantgast passt oder nicht.

Dort, wo sich der Deutsche Mieterbund nicht zuständig fühle, müsse Pro Rauchfrei nun helfen, sagt Ermer: „Bei uns ruft fast jeden Tag ein Mieter an, der nicht mal seine Fenster ein paar Stunden zum Lüften öffnen, geschweige denn seinen Balkon ohne Rauch genießen kann. Ich bin sicher, dass sich die Gerichte allmählich dem Nichtstörer (Nichtraucher) zuwenden werden, auch wenn es die Juristen der Störer (Raucher) zu verhindern versuchen, so wie die Klientelvereine DMB oder DeHoGa“.

Zur Pressemeldung über die Miethäuser in Halle

Hier können Sie nachlesen, auf welche Äußerungen seitens des DMB sich die vorliegende Pressemeldung bezieht