SAT1 Nachrichtensendung unterliegt Beschwerde von Pro Rauchfrei

Aufgrund des Endurteils des Landgerichts München I vom 09.05.2014 zur Wiederveröffentlichung angepasst: Pro Rauchfrei darf einer Nachrichtensendung weiterhin wertende Berichterstattung vorwerfen

07.02.2014  Den Vorwurf der wertenden Berichterstattung muss sich SAT1 in Bezug auf einen Nachrichtenbeitrag über sog. „Helmut-Partys“ machen lassen. Das geht aus einer Antwort der zuständigen Landesmedienanstalt NRW hervor, die aufgrund einer Beschwerde von Pro Rauchfrei e.V. tätig wurde.

„Wenn sich die Medienanstalt einschaltet, so ist dies ein Zeichen eines schwerwiegenden Verstoßes und dass unsere Beschwerde über eine falsche und einseitige Berichterstattung von SAT1 zu Recht erfolgte“, so Siegfried Ermer, der Bundesvorsitzende von Pro Rauchfrei, Deutschlands größtem Nichtraucher- und Verbraucherschutzverband.

Zum Hintergrund: 

Die Organisatoren von sog „Helmut-Partys“ suggerieren den Gastwirten und den Rauchern, spontane Raucherpartys wären vom Rauchverbot ausgenommen, weil sie unter die Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes fielen. Diese laienhafte juristische Interpretation hat die SAT1-Produktionsfirma WestCom Medien GmbH, ohne sie in Frage zu stellen, weiterverbreitet. 

Konkret rügt die LfM den Hintergrundkommentar der Redaktion „…weil das Grundgesetz über dem Landesrecht steht, kann die Rot-Grüne Landesregierung auch nichts machen“. Damit mache sich die Redaktion den Standpunkt der Organisatoren zur Legalität solcher Raucherpartys zu eigen und stelle ihn als richtig dar.

Die WestCom Medien GmbH sah sich daher genötigt,

1. die eigenen Arbeitsstrukturen im Rahmen ihrer Facebook-Aktivitäten zu überprüfen und neu zu strukturieren. Dies war erforderlich, weil die SAT1-Redaktion auf Facebook die Veranstalter noch mit den Worten ermuntert hatte, das Fernsehteam zu den Partys einzuladen: „Wir finden die Aktion super! Wir möchten euch auch die Möglichkeit geben euer Anliegen in die Öffentlichkeit zu tragen…und wir auf eurer Seite sind…“ 

2. Postings auf fremden Seiten, die im Zuge einer Recherche verfasst werden, in Zukunft einem Vier-Augen-Prinzip zu unterwerfen und die Mitarbeiter anzuweisen, missverständlich wertende Aussagen bei diesen Postings zu unterlassen.

3. einzuräumen, dass juristische Einschätzungen, die eine solch grobe Fehlinterpretation des Rechts auf Versammlungsfreiheit nicht gelten lassen, im Beitrag nicht deutlich genug dargestellt wurden. Insbesondere hätte der Hintergrundkommentar mit dem Zusatz „…meinen die Organisatoren“ ergänzt werden müssen.

4. die Mitarbeiter zum Thema „Ausgewogenheit“ und „eindeutigere Distanzierung“ in Bezug auf kritische Aussagen von O-Ton-Protagonisten zu sensibilisieren.

Pro Rauchfrei nimmt dies zum Anlass, seine Einschätzung von Helmut-Partys als rechtswidrige Veranstaltungen nochmals zu betonen1.

http://www.pro-rauchfrei.de/presse/pressemeldungen/1675-pro-rauchfrei-entruestet-ueber-extremistischen-widerstand-gegen-den-nichtraucherschutz-in-nrw