Hausverbot für Essener Bürgermeister Fliß ist eine Lachnummer
01.02.2014 Statt sich den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen, versuchen Karnevalisten gesetzestreue Bürger per Hausverbot von ihren Narrensitzungen auszusperren.
„Nun, von Narren kann man nichts anderes erwarten, aber von einem Karnevalsverein vielleicht schon“, meint Siegfried Ermer, Bundesvorsitzender von Deutschlands größtem Nichtraucherverband Pro Rauchfrei, der sich als Verbraucherschutzverband für Nichtraucher und vom Tabak geschädigte Raucher einsetzt.
Dennoch hat der Essener Karnevalsverein „Ritter des Frohsinns“ just dem eigenen geselligen Bürgermeister Rolf Fliß Hausverbot erteilt, weil dieser sich zu Recht über das Rauchen bei einer Karnevalsveranstaltung beschwert hatte.
Dass Narren manchmal nicht die Geistreichsten sind, kann man nicht selten nur in der Bütt erleben, sondern auch, wenn sie meinen, sie könnten sich mit einem Hausverbot vom Rauchverbot lossagen.
Was sie dennoch wissen sollten: Das Hausrecht darf nicht als bestrafendes Instrument zur Rechtsdurchsetzung in Form öffentlicher Bloßstellung missbraucht werden oder um eine Gesetzesübertretung zu vertuschen.
Deshalb einen dreifachen Tusch auf Bürgermeister Fliß und seine Zivilcourage gegenüber der qualmenden Narrenmeute.
Und weil ein Hausverbot zur Vertuschung eines Gesetzesbruchs rechtsunwirksam ist, gewährt Pro Rauchfrei dem Bürgermeister und allen, denen von Wirten Hausverbote erteilt werden, Rechtsschutz.