Boykottaufrufe und Helmut-Partys sind rechtswidrig und untergraben die freiheitlich-demokratische Grundordnung
29.12.2013 In Facebook und anderen sozialen Netzwerken werden zur Jahreswende besonders Gastwirte massiv zum Rechtsbruch aufgefordert. Sie sollen nach dem Motto „Ein Gesetz das niemand befolgt, hat auch keine Wirkung“ den Nichtraucherschutz in NRW zu Fall bringen.
Und auch mit sog. „Helmut-Partys“ wollen zweifelhafte Akteure die Popularität von Helmut Schmidt und dessen Starrsinn ausnutzen und rufen unter Verkennung der Rechtslage mit sog. „Spontanversammlungen“ dazu auf, den Nichtraucherschutz zu unterlaufen und den Staat in der Verfolgung von Rechtsbrüchen handlungsunfähig zu machen.
Pro Rauchfrei warnt alle Gastwirte und Betreiber von Veranstaltungen, diesen in jeder Hinsicht rechtswidrigen und extremistisch angehauchten Aufrufen nachzukommen.
Jeder Versuch, ob mit Boykottmaßnahmen, durch zweifelhafte geschlossene Gesellschaften oder gar durch Missbrauch von Grundrechten und Gesetzen (Versammlungsfreiheit) ist rechtswidrig und wird geahndet werden (Vgl. § 116 OwiG i.V.m. mit dem NRW-Nichtrauchergesetz).
Die Akteure versuchen, die reduzierte Besetzung der Ordnungsämter zwischen den Festtagen für ihr rechtswidriges Handeln zu nutzen. Pro Rauchfrei – Verbraucherschutz Nichtrauchen – fordert daher die zuständigen Polizeibehörden auf, unterstützend für die Ordnungsämter einzugreifen und jede Missachtung des Nichtraucherschutzgesetzes konsequent zu unterbinden bzw. zu bestrafen.
Pro Rauchfrei wird daher ein Informationsschreiben an alle Bezirksregierungen und das Gesundheitsministerium versenden, damit die Ordnungsbehörden entsprechend sensibilisiert werden.
„Als Verbraucherschutzverband sind wir verpflichtet, jeden uns bekannten Verstoß gegen das Nichtrauchergesetz oder die Wettbewerbsordnung zur Anzeige zu bringen“, so Siegfried Ermer, Bundesvorsitzender von Pro Rauchfrei.