Pro Dampf oder Pro Dampffrei?

„Wir helfen Ihnen mit der E-Zigarette in eine rauchfreie Zukunft“ – nicht mehr und nicht weniger verspricht ein Online-HĂ€ndler.  Wir von Pro Rauchfrei mĂŒssten also der E-Zigarette vorbehaltlos positiv gegenĂŒberstehen, scheint doch unser Name Programm geworden zu sein.

20.11.2013  Dieses Produkt wirft mehr Fragen auf, als derzeit verlÀsslich beantwortet werden können. Stellen wir sie uns und versuchen wir, Antworten zu finden.

  • o Ist die E-Zigarette wirklich eine gesĂŒndere Alternative zum Rauchen oder sind die Gesundheitsrisiken nur noch nicht belegbar?
  • o Wie verhĂ€lt es sich mit der Verwechslungsgefahr zu Tabakzigaretten und der BegĂŒnstigung, diese verbotenerweise doch zu rauchen?
  • o Ist ihr Dampf fĂŒr die Umgebung unschĂ€dlich oder nur eine andere Form der BeeintrĂ€chtigung oder BelĂ€stigung?
  • o Ist die E-Zigarette eine Hilfe zur Entwöhnung oder eher das Gegenteil?
  • o Sollte sie wie ein Medikament zulassungs- und apothekenpflichtig oder keinesfalls stĂ€rker reguliert sein als die ĂŒberall erhĂ€ltliche Pyrozigarette?
  • o Ist die E-Zigarette gefĂ€hrlich fĂŒr Jugendliche, weil Aromen wie „Schoko“ oder „Banane“ den Nikotinkonsum verharmlosen und weil NachfĂŒllpackgrĂ¶ĂŸen von bis zu 200 mg das stark giftige Nikotin in mehrfach tödlicher Dosis leicht zugĂ€nglich machen, oder sind das nur kleinliche Bedenken?

o Macht die E-Zigarette den Nikotinkonsum wieder attraktiv, da technische Neuheiten beliebt sind und die angebotene Liquid-Vielfalt zum Probieren reizt, oder ist sie nur ein kurzlebiger Trend?

Sie ist noch zu jung, um ihre gesundheitlichen Risiken abschĂ€tzen zu können, sagen Kritiker. Es sei unverstĂ€ndlich, dass man heutzutage mit der E-Zigarette genauso sorglos umgehe wie Jahrzehnte zuvor mit der Tabakzigarette. Deborah Arnott vom Interessenverband „Action on Smoking and Health“ warnt: „Wenn es darin krebserregende Stoffe gibt, sieht man keine unmittelbare Wirkung. Aber in zehn, 15, 20 Jahren werden Leute daran sterben.“  Gleichermaßen gibt es schon Warnungen vor einer GefĂ€hrdung durch ausgeatmeten Dampf; hier sind eingehendere Untersuchungen notwendig. Mag die E-Zigarette auch weniger Zusatzstoffe enthalten als ihre rauchige Schwester, so sind sie doch oft falsch deklariert, wie Tests beweisen, und ihre SchĂ€dlichkeit bei der Verdampfung noch völlig unklar. „Essig ist auch ein zugelassener Lebensmittelinhaltsstoff, aber kein Mensch kommt auf die Idee Essig einzuatmen.“, wie Sebastian Zellmer, Toxikologe am Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung in Berlin gegen die angenommene Unbedenklichkeit der Liquid-Zusatzstoffe argumentiert.

Obwohl sich im Dezember die Teilnehmer der eCig in London auf „regulatorische Herausforderungen“ vorbereiten wollen, ist von konsequenten Regelungen bisher keineswegs die Rede. WĂ€hrend beispielsweise in der Schweiz der Konsum von E-Zigaretten in öffentlichen Verkehrsmitteln ab Mitte Dezember untersagt wird, bleibt er in der Gastronomie des Landes erlaubt. In Italien ist das „Dampfen“ außer in Schulen ĂŒberall ohne EinschrĂ€nkung erlaubt, die Tabakzigarette ist dagegen im öffentlichen Raum verboten. Im Saarland fĂ€llt die E-Zigarette nicht unter die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes, in Bayern und Nordrhein-Westfalen hingegen schon, jedoch hat ein Kölner Wirt gegen diese Gleichstellung geklagt, daher wird bis zur UrteilsverkĂŒndung derzeit vom Ordnungsamt Köln keine Geldbuße wegen Dampfens in Lokalen verhĂ€ngt.

Was den Handel betrifft, stuft Österreich nikotinhaltige Liquids als Medikamente ein und solche ohne Nikotin als „Medizinprodukte“, aber solcherlei feine Unterscheidungen sind im Zeitalter des Internethandels rein akademisch – wer E-Zigaretten und Zubehör möchte, bekommt sie ohne Probleme. Ein großer Teil der deutschen BundeslĂ€nder betrachtete bisher ebenfalls nikotinhaltige Liquids fĂŒr E-Zigaretten als Medikamente (Ă€hnlich wie Nikotinpflaster), was eigentlich eine Zulassung fĂŒr den Verkauf voraussetzen wĂŒrde. Jedoch wurde dies sehr unterschiedlich gehandhabt; außerdem sind OnlinekĂ€ufe ohnehin nicht kontrollierbar. Der im Oktober verabschiedete Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht eine Deklarierung der E-Zigarette als Medikament nicht vor. Leicht vorherzusehen ist daher, dass die Kompromissfindung zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament der EU kaum zu einer strengeren Regulierung fĂŒhren wird. Im Gegensatz dazu sind in der sogenannten russischen Zollunion  (Russland, Weißrussland, Kasachstan) inzwischen Herstellung, Verkauf und Bewerbung von E-Zigaretten verboten.

In Deutschland dĂŒrfen Produzenten in Zukunft nicht mehr damit werben, dass E-Zigaretten gesĂŒnder seien als Tabakzigaretten und dass sie als einzigen Zusatzstoff Nikotin enthielten, weil diese Aussagen irrefĂŒhrend sind. Das ist sicherlich ein Anfang, jedoch gibt es inzwischen unzĂ€hlige Print- und Online-Artikel, die genau dieses unangefochten behaupten. Wer die Botschaft glauben möchte, tut dies ohnehin.

Wie soll man sich angesichts dieser vielen Unsicherheiten nun zur E-Zigarette stellen?

Pro Rauchfrei fordert:

  • GrundsĂ€tzlich sollte jedes neue Produkt eine Zulassung erst bekommen, wenn dessen UnschĂ€dlichkeit zweifelsfrei feststeht.
  • Die E-Zigarette sollte an öffentlichen Orten genauso wenig prĂ€sent sein wie die Tabakzigarette.
  • Vorsorglich sollten Nichtraucher vor dem Dampf der E-Zigarette genauso geschĂŒtzt werden wie vor Tabakrauch.
  • Die E-Zigarette sollte nicht beworben werden, schon gar nicht mit irrefĂŒhrenden Aussagen ĂŒber ihren angeblichen Nutzen fĂŒr die Tabakentwöhnung.
  • Sie sollte fĂŒr Jugendliche schwer erhĂ€ltlich sein, auch die nikotinfreien Mischungen.
  • DarĂŒber hinaus sollte ein Produkt, das inhaliert wird, mindestens denselben strengen QualitĂ€tskontrollen unterworfen sein wie Lebensmittel, vorzugsweise sogar wie Medikamente. Die Tabakzigarette noch strenger zu regulieren wĂ€re ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
  • FĂŒr das elektrische VerdampfungsgerĂ€t sollte eine SicherheitsprĂŒfung obligatorisch sein.
  • Innerhalb Deutschlands sollten die BundeslĂ€nder eine einheitliche Position zur E-Zigarette bzw. zu ihrem Konsum in öffentlichen GebĂ€uden, an ArbeitsstĂ€tten und in der Gastronomie erarbeiten, genauso wie dies fĂŒr die Tabakzigarette erforderlich ist.

Gesundheitsrisiken: …

Auch ohne Ergebnisse aus Langzeitstudien sind E-Zigaretten als gesundheitlich bedenklich einzustufen, allein schon wegen fehlender Standards bzw. Kontrollen bei ihrer Produktion (Herstellungsland ist vorwiegend China). Tests, z.B. des Deutschen Krebsforschungsinstituts, haben zudem hĂ€ufig falsche Deklarierungen der Inhaltsstoffe aufgedeckt. DarĂŒber hinaus ist bei qualitativ mangelhaften Produkten zweifelhaft, ob nicht doch mehr Rauch als Dampf beim Verbrennungsvorgang entsteht.

GeruchsbelĂ€stigung/GesundheitsschĂ€den fĂŒr Andere:Dampf aus E-Zigaretten ist in geschlossenen RĂ€umen wahrnehmbar, insbesondere fĂŒr Nichtraucher. Als sehr belĂ€stigend wird dies gerade in der Speisegastronomie empfunden, da sich „Dampfer“ hierbei keinen Zwang auferlegen. Dass der ausgeatmete Dampf der Gesundheit nicht so zutrĂ€glich sein kann wie Raumluft ohne diese Beimischung kann mit Sicherheit angenommen werden.

Eignung als Entwöhnungsmittel:PrĂ€parate, die den Suchtstoff Nikotin enthalten, besitzen diese Eignung nicht. Aber auch der Konsum von E-Zigaretten ohne Nikotin wird von Ärzten kritisch betrachtet: Rauchen und Dampfen Ă€hneln einander so sehr, dass keine festgefahrenen Gewohnheiten abgelegt werden mĂŒssen und daher jederzeit das Verlangen nach Tabakzigaretten wiederaufleben kann. Im Gegenteil ist es so, dass Jugendliche, die noch keine Erfahrungen mit Tabakzigaretten haben, oft mit E-Zigaretten experimentieren. Auch werden E-Zigaretten fĂŒr den langdauernden Konsum hergestellt, in diesem Sinne beworben und entsprechend konsumiert. Ein Entwöhnungsprodukt mĂŒsste zum Ziel haben, sich langfristig entbehrlich zu machen.

E-Zigarette als Medikament: Aus GrĂŒnden der sich daraus ergebenden Zulassungspflicht und grĂ¶ĂŸerer Kontrollmöglichkeiten wĂ€re dies eigentlich zu begrĂŒĂŸen, jedoch erscheint es widersinnig, dass Tabakzigaretten frei verkĂ€uflich und weniger reguliert sind.

ZugĂ€nglichkeit fĂŒr Jugendliche: Nikotinfreie Liquids sind fĂŒr Jugendliche leicht erhĂ€ltlich und Eltern oder Betreuer sehen sicher oft die Gefahren des Konsums nicht. Jedoch sind nikotinfreie BefĂŒllungen nicht automatisch auch „gesund“, außerdem werden jugendliche Konsumenten im Lauf der Zeit sicherlich auch nikotinhaltige Produkte ausprobieren, die mit allerlei aromatischen Beimischungen attraktiv gemacht werden; ĂŒbrigens nach demselben Prinzip wie Alkopops oder Mentholzigaretten. Vielleicht wird bald neben dem „Komasaufen“ auch das „Komadampfen“ traurige Mode; die im Handel erhĂ€ltlichen großen NachfĂŒllpackungen wĂŒrden dies leicht ermöglichen.

AttraktivitĂ€t als technische Spielerei: Sie ist besonders fĂŒr Jugendliche und junge Erwachsene gegeben. Die E-Zigarette weckt die Lust am Herumprobieren und wohl auch am „Frisieren“ des GerĂ€ts, d.h. an technischen Manipulationen, in ganz anderem Maße als die herkömmliche Zigarette. Die besondere Ausrichtung auf den jugendlichen Konsumenten macht sich bezahlt: Wer frĂŒh anfĂ€ngt mit Nikotinkonsum, wird womöglich sein ganzes Leben lang vergebens versuchen, davon loszukommen. Deshalb auch die Begeisterung der Tabakbranche fĂŒr diesen erfolgversprechenden Produktionszweig.

Aufweichung von Rauchverboten: die tĂ€uschende Ähnlichkeit der E-Zigarette mit der Tabakzigarette erschwert Nichtraucherschutz-Kontrollen erheblich. Welcher verantwortliche Mitarbeiter wird genug Zeit haben, um herauszufinden, welche der 30 Personen mit „GlimmstĂ€ngel“ im Mund nun der Tabakraucher ist, der die Luft verpestet? Allein schon aus diesem Grund ist eine Gleichstellung von E-Zigaretten mit Tabakzigaretten beim Nichtraucherschutz zu befĂŒrworten: Klare Regeln verhindern MissverstĂ€ndnisse und Streit.

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