Juristischer Erfolg von Pro Rauchfrei vor dem Amtsgericht Rosenheim
10.11.2013 Aufgrund einer Beschwerde von Pro Rauchfrei kam es zu einer Gerichtsverhandlung gegen den Betreiber einer Großraumdiskothek aus Rosenheim vor dem örtlichen Amtsgericht.
Die mündliche Verhandlung wurde notwendig, weil der Diskothekenbetreiber sich gegen einen Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes Rosenheim wehren wollte.
Das Gericht schrieb ihm nun ins Lehrbuch, dass er alleine für den Nichtraucherschutz verantwortlich ist und diesen nicht umgehen könne, indem er Personen vom Diskothekenbesuch ausschließt, die das Rauchen nicht akzeptieren wollten. Nun muss er dem Gericht ein Konzept zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes vorlegen. Peinlich, wo er doch mit allen juristischen Tricks und rechtsanwaltlichen Findigkeiten versucht hatte, seinen Rauchertempel gesetzeswidrig weiterzuführen.
Ein Mitglied von Pro Rauchfrei beschwerte sich, weil die Sicherheitsleute vom Diskothekenbetreiber angewiesen wurden, nicht gegen Raucher vorzugehen. Das hatte zunächst Erfolg, doch beim nächsten Besuch verwehrten ihm die Türsteher den Einlass. Der Wirt wollte Rache und erteilte so ein Hausverbot.
Doch der Betreiber machte die Rechnung ohne den Verbraucherschutzverband Pro Rauchfrei, der die juristische Betreuung übernahm, erfolgreich gegen das Hausverbot vorging und in einer Anhörung das Ordnungsamt Rosenheim überzeugen konnte.
„Allmählich sollte nun jeder im Land kapieren, dass die Missachtung des Nichtraucherschutzes für uns kein Kavaliersdelikt ist. Wir werden den oft in höheren Sphären schwebenden Verantwortlichen aufzeigen, dass ihr vermeintlicher Prominimbus sie nicht vor Strafen schützt, ob sie nun Bürgermeister, wie der ‚Vesuv von Neuss‘, oder Diskothekenbetreiber sind“, so Siegfried Ermer, Bundesvorsitzender von Pro Rauchfrei.