08.11.2013 Pro Rauchfrei sorgt für Recht: Discobetreiber muss Gericht Konzept zur Umsetzung des Rauchverbots vorlegen.
Der Betreiber einer Großdisco in Rosenheim hatte mit dem Nichtraucherschutz offensichtlich nicht viel im Sinn. Bei einer gut besuchten Ü-30-Party wurde in seinem Etablissement gequalmt, was das Zeug hielt. Sogar der DJ rauchte. Sicherheitspersonal zur Durchsetzung des verpflichtenden Rauchverbots war ausreichend vor Ort, jedoch vom Wirt nicht zum Einschreiten angewiesen worden. Ein anwesendes Pro Rauchfrei Mitglied sprach daraufhin den Verantwortlichen an und konnte erreichen, dass die Security-Mitarbeiter mit der Kontrolle des Rauchverbots beauftragt wurden.
So weit, so gut, hätte das Pro Rauchfrei Mitglied diese Disco nicht ein zweites Mal besuchen wollen. Zu seiner Überraschung kam er nicht am Türsteher vorbei – er hatte Hausverbot. Eine Begründung dafür wurde ihm nicht gegeben. Alle gütlichen Gespräche darüber scheiterten, der Wirt bestand auf seiner „Rache“.
Pro Rauchfrei übernahm die rechtliche Betreuung der Sache, sowohl was die Verhängung des Hausverbots als auch die Verstöße gegen das Gesundheitsschutzgesetz (GSG) betraf. Aufgrund der Eingabe des Referats für Verbraucherschutz von Pro Rauchfrei hörte die Stadt Rosenheim alle Beteiligten an und erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid gegen den Discobetreiber.
Dieser begriff allerdings immer noch nicht, dass er und kein anderer für den Nichtraucherschutz in seinem Betrieb zuständig ist, und erhob Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Daraufhin kam es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Rosenheim. Nach Anhörung des Zeugen wurde dem Gastwirt, der sich nur durch seinen Anwalt vertreten ließ, aufgegeben, zusammen mit der Stadt Rosenheim ein Konzept zur Umsetzung der Nichtraucherschutzregelung zu erarbeiten und dieses dem Gericht vorzutragen. Diese Entscheidung dürfte beim betroffenen Wirt dann doch einen Lernprozess in Gang gesetzt haben.
Ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder anderswo: Verantwortliche müssen erkennen, dass Nichtraucherschutzgesetze – genau wie alle anderen Gesetze – einzuhalten sind und dass Verstöße dagegen nicht als Kavaliersdelikte behandelt werden. U.a. aktuelle Vorfälle aus Geldern (Niederrheingebiet) bestätigen dies ebenfalls.