Statement von Pro Rauchfrei zum Düsseldorfer Urteil über einen rücksichtslos rauchenden Nachbarn
31.07.2013 Pro Rauchfrei, Deutschlands größter Nichtraucherverband, sieht das Düsseldorfer Urteil als gewöhnlichen Streit in einer Hausgemeinschaft an und kann die Aufgeregtheit darum nicht verstehen. Schließlich gibt es eine Vielzahl von Beschwerden zwischen Nachbarn, und das Rauchen ist ein Fall davon. „Allerdings fassen die Leute inzwischen mehr Mut und lassen sich eine permanente Rauchbelästigung nicht mehr länger gefallen. Das jedenfalls stellen wir fest, da wir als Verbraucherschutzorganisation nahezu täglich hierzu um Rat und Hilfe gefragt werden“, so Siegfried Ermer, Bundesvorsitzender von Pro Rauchfrei in einer ersten Reaktion zu diesem Urteil.
„Wohl nur, weil es ums Rauchen geht, das wie jede Sucht die Emotionen der Betroffenen anheizt, wird über dieses Urteil soviel Tamtam gemacht. Würden sich die aufgescheuchten Heerscharen von Rauchern mit dem Fall selbst beschäftigen statt marktschreierischen Titelzeilen auf den Leim zu gehen, dann würden auch sie verstehen, was Rücksicht und was Eigensucht ist“, so Ermer weiter.
Schließlich wurde dem Mieter nicht gekündigt, weil er in seiner Wohnung raucht, sondern weil er trotz mehrerer Abmahnungen seine verqualmte Luft immer über das Treppenhaus entsorgte, was alle Mitbewohner, Raucher wie Nichtraucher, massiv störte. Damit hört der Schutz der eigenen vier Wände aber auf. Und auch ein finanzielles Interesse war nicht gegeben, was immer wieder kolportiert wurde, denn in dem Haus stehen bereits zwei Wohnungen leer.
Doch auch, wenn Raucher den Gestank ihrer Zigaretten in der eigenen Wohnung nicht leiden wollen und deshalb auf den Balkon gehen, fällt dies nicht mehr unter den uneingeschränkten Schutz der eigenen vier Wände, sofern man andere Mitbewohner stört. „Das ist nichts anderes, als wenn Ihr Nachbar seine Wohnung zur Disko macht und damit Sie und Ihre Mitmenschen drangsaliert“, führt Ermer weiter aus.
Mit einem solchen Problem aus Premnitz muss sich nun ebenfalls ein Gericht befassen. Hier werden mehrere Hausbewohner von einem Mieterehepaar belästigt, das fast rund um die Uhr ihren Zigarettenrauch auf die darüber liegenden Balkone und Zimmer entsorgt und nicht bereit war, über Raucherzeiten und –pausen zu verhandeln. Auch hier geht es um Rücksicht und ein mitmenschliches friedliches Nebeneinander. Schließlich ist der Störer der Raucher und nicht der Nichtraucher.