31.07.2013 Tatort Düsseldorf: Einem Mieter wird gekündigt, weil er in der Wohnung raucht. Darf das denn sein?
Nein, es darf nicht sein – und es ist auch nicht so.
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Pressemeldung.
Dem Mieter wurde nicht gekündigt, weil er in seiner Wohnung raucht. Es wurde ihm gekündigt, weil er sich auch nach mehreren Abmahnungen nicht dazu bereitfand, seine Wohnung zu lüften und weil dadurch der Rauch durch das Treppenhaus abzog, was andere Mieter des Hauses beträchtlich stört.
Dass sich Rauch auch durch kleinste Ritzen und Spalten ungehindert und rasch verbreitet, dürfte allgemein bekannt sein. Dass er sich dort, wohin er gelangt, dann an Wänden und Böden festsetzt, wohl auch. Es geht also in Düsseldorf nicht um einen durchschnittlichen Wohnungsraucher, sondern um einen besonders rücksichtslosen und unbelehrbaren, den auch kaum ein Raucher zum Nachbarn haben möchte.
Während es in Düsseldorf um den Rauchgestank im Treppenhaus geht, handelt es sich bei dem ebenfalls vielbeachteten Fall in Premnitz um aufsteigenden Rauch von einem Balkon. Ein Mieterehepaar raucht hier fast rund um die Uhr und war nicht bereit, über Raucherzeiten und –pausen zu verhandeln, die den nichtrauchenden Nachbarn die Chance gäben, sich auch einmal auf ihren Balkonen aufzuhalten und dort frische Luft zu atmen. Auch dieser Fall kommt vor Gericht, weil es die Raucher an der gebotenen Rücksichtnahme auf Nachbarn fehlen ließen.
Es gibt Hunderte ähnlicher Fälle: sei es wegen Musikhörens oder –spielens zu Ruhezeiten, wegen häufigen Grillens, unsachgemäßen Abstellens von Müll oder Gerümpel und anderer Rücksichtslosigkeiten unter Nachbarn. Hier jedoch geht kein Aufschrei durch die Republik, hier beklagt keiner, die Bürger würden in ihrer freien Persönlichkeitsentfaltung gehindert. Denn das verstehen die meisten Menschen, dass man in einer Hausgemeinschaft Rücksicht üben muss.
Nur beim Thema Rauchen verstehen viele es offensichtlich noch nicht. Es wird Zeit, dass sie umdenken lernen. Mitrauchen wider Willen ist ekelhaft, es führt zu Unwohlsein und körperlicher Beeinträchtigung, es ist ein Verlust an persönlicher Freiheit. Es gibt für Nichtraucher keinen einzigen guten Grund, sich diese Freiheit durch das Suchtverhalten ihrer Mitmenschen rauben zu lassen.