Düsseldorfer Entscheidung zum Mietrecht nächstinstanzlich gekippt

10.07.2013  Vor einigen Tagen hatte ein Richter des Düsseldorfer Amtsgerichts entschieden, einem starken Raucher keine Prozesskostenhilfe für die Klage gegen dessen Kündigung zu gewähren. Dem Raucher war nach einigen erfolglosen Abmahnungen wegen des permanent starken Rauchgeruchs, der aus seiner Wohnung drang, gekündigt worden.

Die geänderten Erkenntnisse über Gefahren des Passivrauchens und die fortdauernde Belästigung auch neu einziehender Mieter fielen schwerer ins Gewicht als das Gewohnheitsrecht des Rauchers, heißt es in der Begründung des Richters. Die nächste Instanz, das Düsseldorfer Landgericht, bewilligte dagegen den Antrag. Der Raucher erhält also Prozesskostenbeihilfe bei seiner Klage gegen die fristlose Kündigung.

Das Urteil über die Klage wird erst am 24. Juli fallen. Gleichgültig, wie es ausfällt, wird es eine Einzelentscheidung sein. Pro Rauchfrei fordert in Fällen starker Rauchbelästigung in Miet- oder Eigentumswohnungen richtungsweisende Grundsatzentscheidungen. Um solche herbeizuführen, müsste ein Musterprozess geführt werden.

Pro Rauchfrei ist bereit, Betroffene auf dem Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht finanziell zu unterstützen.

Rauchen soll in der eigenen Wohnung weiterhin erlaubt sein, jedoch sollen im Fall von Belästigungen der Nachbarn die gleichen Regeln gelten wie bei anderen Störungen des Hausfriedens auch, z.B. bei Lärmbelästigung. Kontaktieren Sie uns bitte bei Interesse, auch telefonisch möglich.