Das kann man tun, wenn man verschiedene Gaststätten zur Auswahl hat. Das ist aber leider nicht immer und überall so, insbesondere, wenn man z.B. in der getränkeorientierten Gastronomie eine bestimmte Musikrichtung favorisiert. Allgemein lässt das rauchfreie Angebot in der getränkeorientierten Gastronomie noch sehr zu wünschen übrig. Denken Sie auch an die jungen Menschen, die aus Gruppenzwang ihren rauchenden Freunden folgen.
Der Nichtraucherschutz ist aber nicht nur in der Gastronomie ein Thema. Stellen Sie sich vor, Sie könnten zu Hause nicht mehr lüften, weil ein kettenrauchender Nachbar neu eingezogen ist. Auch wenn ein Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat, so kann er ihn nicht immer einfordern, ohne eine Kündigung oder eine unerträgliche Arbeitsatmosphäre zu riskieren. Und vergessen Sie nicht, allein werden Sie vielfach nur als „Spinner“ angesehen, vertreten durch eine Gruppe Gleichgesinnter finden Sie mehr Gehör.