Frage: Was haben der Bürgermeister von Neuss und der Vesuv gemeinsam? Antwort: Beide lassen die Kommunalaufsicht für den Rhein-Kreis Neuss kalt. Im Falle des Vesuvs ist das unsere Vermutung, im Falle des Neusser Bürgermeisters Napp aber eine Tatsache. Und zwar eine, die Pro Rauchfrei e.V. per Fachaufsichtsbeschwerde aktuell hinterfragt.
18.04.2013 Kurz zur Lage der Dinge: Träge sickert kalter Rauch aus den Ritzen der Neusser Oberräucherkammer, sprich: des Büros von Bürgermeister und Kettenraucher Napp. Dieser hatte in
einem Video des center.tv Düsseldorf angekündigt, sein Dienstzimmer kurzerhand als Raucherzimmer zu deklarieren, um auf diese Weise trotz des Rauchverbots für öffentliche Gebäude laut NRW-Nichtraucherschutzgesetz weiterhin dort rauchen zu können. O-Ton Napp: „Insoweit befinden Sie sich hier in einem Raucherzimmer…“. Ein wenig Rücksicht der Raucher auf Nichtraucher und umgekehrt (!) vorausgesetzt, meint er, dass man mit dem neuen Gesetz in NRW „durchaus leben kann.“
Ein Unding! Raucherzimmer in öffentlichen Gebäuden dürfen keinen Publikumsverkehr haben und sind ausschließlich als Kurzaufenthalte für Raucher gedacht. Daher erhob ein Mitglied von Pro Rauchfrei, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Napp bei der Kommunalaufsicht des Rhein-Kreises Neuss, erhielt jedoch am 11.12.2012 den Bescheid, das Vorgehen des Bürgermeisters sei zulässig.
In der Zwischenzeit wandte sich unser Mitglied an das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK) sowie an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MPEGA). Das Innenministerium als Kommunalministerium teilte lediglich mit, den Sachverhalt an den Landrat zuständigkeitshalber abgegeben zu haben. Ob hier eine eigene Prüfung des Sachverhaltes vorgenommen wurde, ist nicht bekannt.
Das MPEGA jedoch nahm mit Schreiben vom 19.03.2013 eindeutig Stellung, dass der Rechtsansicht von Herrn Kögler zuzustimmen sei. Einzelbüros könnten nicht als Raucherräume eingerichtet werden. Diese Nutzung widerspreche den Vorgaben des NiSchG NRW. Eine Kopie der Stellungnahme ging auch an das Innenministerium. Der laut Auskunft des MIK zuständige Landrat Petrauschke wurde mit dieser Auskunft konfrontiert, sieht sich aber nicht zum Einschreiten genötigt, sofern er nicht ausdrücklich Weisung vom Ministerium für Inneres und Kommunikation erhalte (so mitgeteilt per Schreiben vom 23. März 2013). Offensichtlich ist sowohl ihm wie auch dem Ministerium die (Rauch)Kartoffel zu heiß zum Anfassen.
Die Sache ist für jeden, dem keine Rauchschwaden den Blick vernebeln, klar: Die Kommunalaufsicht hat eine falsche, da nicht durch Gesetze gestützte, Entscheidung getroffen und hätte diese spätestens nach Kenntnisnahme des erwähnten Ministeriumsschreibens revidieren müssen.
Nun wird die Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Düsseldorf durch das Referat für Verbraucherschutz des Vereins Pro Rauchfrei e.V. klären, ob sich die Verantwortlichen nicht doch mehr für den Nichtraucherschutz im Neusser Rathaus erwärmen müssen. Dem Vesuv ist schwer beizukommen – bei Bürgermeister Napp sieht die Sache schon anders aus. Über das Ergebnis werden wir die Öffentlichkeit unterrichten.