14.05.2012 Wie bekannt, hat Deutschlands größter Nichtraucherverband Pro Rauchfrei e.V. schon vor längerer Zeit zwei Fernsehsendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) bei den zuständigen Ordnungsbehörden wegen Verstößen gegen die geltenden Nichtraucherschutzgesetze angezeigt und Beschwerde beim ZDF-Fernsehrat eingereicht. Es handelt sich um die Sendungen „Stuckrad Late Night“ auf ZDF neo und „Roche & Böhmermann“ auf ZDF kultur.
Nachdem ZDF-Intendant Thomas Bellut mit Schreiben an Pro Rauchfrei versucht hatte, das Rauchen in den genannten Fernsehsendungen als künstlerische Handlungen zu rechtfertigen, hat der Verband ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das untersuchen sollte, ob das Rauchen in diesen Sendeformaten durch die bestehenden Nichtrauchergesetze gedeckt wird.
„Das nun vorliegende Rechtsgutachten zeigt eindeutig, dass das ZDF nachhaltig gegen Gesetze verstößt, da es duldet, ja sogar dazu auffordert, dass ihre Produktionsfirmen Sendungen produzieren, in denen das Rauchen als kreative, künstlerische Handlung wieder gesellschaftlich aufgewertet werden soll“, so Siegfried Ermer, Vorstandsvorsitzender von Pro Rauchfrei.
Pro Rauchfrei erinnert daran, das es bereits in 2011 Beschwerden wegen Rauchens in anderen Fernsehsendungen unter Zuschauerbeteiligung an den Fernsehrat gerichtet hatte.
„Mit dem Rechtsgutachten geben wir nun dem ZDF und seinem Intendanten die Möglichkeit, sich möglichst rasch wieder auf den Pfad der Tugend zu begeben“, hofft Siegfried Ermer.
Ermer betont jedoch auch, dass Pro Rauchfrei mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und gesellschaftlichen Mitteln gegen die Rechtsbrüche in ZDF-Sendungen vorgehen werde, sollte der Sender nicht umgehend seinen eigenen Richtlinien folgend, das Rauchen einstellen.
Deshalb hält der Verband auch seine Anzeigen bei den zuständigen Ordnungsämtern aufrecht und fordert diese nachdrücklich auf, nun auch ihrerseits den Druck auf das ZDF zu erhöhen.