12.3.2012 Pro Rauchfrei e.V. hat heute zwei Fernsehsendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) bei den zuständigen Ordnungsbehörden wegen Verstöße gegen die geltenden Nichtraucherschutzgesetze angezeigt. Es handelt sich um die Sendungen „Stuckrad Late Night“ und „Roche & Böhmermann“ auf ZDF neo. Zusätzlich hat der Verband Beschwerde beim ZDF-Fernsehrat eingelegt.
Den ZDF-Intendanten Prof. Markus Schächter erinnert Pro Rauchfrei an seine schriftliche Zusage vom 10. Juni 2011 in einer anderen Angelegenheit: „Ich darf Ihnen versichern, dass sich das ZDF weder gegen den Nichtraucherschutz ausspricht noch aktiv zum Rauchen auffordern möchte. Selbstverständlich gilt bei unseren Sendungen für Zuschauer und Mitwirkende Rauchverbot …“
In Analogie zu einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts zu Raucherlokalen stellt Pro Rauchfrei fest: Im dem freiwilligen Besuch eines Fernsehstudios, in dem geraucht werden darf, liegt – ebenso wie im Betreten eines jedermann zugänglichen Raucherlokals – typischerweise kein Einverständnis mit der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen vor, sondern lediglich die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben durch den Besuch einer ausgewählten Örtlichkeit teilnehmen zu können (vgl. BVerfGE 121, 317/349 f.; VerfGH BayVBl 2011, 466/468).
Siegfried Ermer, Vorsitzender von Pro Rauchfrei, wirft daher dem ZDF vor, die Nichtraucherschutzgesetze bewusst durch Tricks zu unterlaufen. „Wir fordern das ZDF als Auftraggeber der Sendungen unmissverständlich auf, das Rauchen sofort in allen Studios zu verbieten, sobald Zuschauer hierzu Zutritt haben. Den Zuschauern die Einwilligung zum Rauchen per Ticketbestellung abzuverlangen kommt einer Nötigung gleich. Wir werden mit allen Mitteln dagegen kämpfen, dass die bisher rauchfreien Talksendungen und ähnlichen Formate nicht wieder zu Promotionsveranstaltungen fürs Rauchen werden.“