Nur ein Rauchverbot ohne Ausnahmen ist verfassungskonform

21.12.2012  Pressemitteilung:
Pro Rauchfrei e.V. zum Urteil des Bundeserfassungsgerichts zum Hamburger Nichtraucherschutz

Pro Rauchfrei sieht sich durchs Urteil der Bundesverfassungsrichter bestätigt, dass nur ein einheitlicher Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen verfassungsgemäß ist.

„Alle anderen Regelungen sind nach strenger Auslegung des Grundgesetzes und der anderen Gesetze verfassungswidrig, also auch jene Regelungen, die keinen oder keinen ausreichenden Nichtraucherschutz gewährleisten“, so Siegfried Ermer, Vorstandsvorsitzender von Pro Rauchfrei.

Ermer kritisiert jedoch die verklausulierte Urteilsbegründung nach der die Verfassungsrichter den Eindruck erweckten, der Gesundheitsschutz sei durchs Rauchen nicht gefährdet. Alle wissenschaftlichen Studien belegen eindeutig, dass Tabakrauch selbst in kleinsten Dosen gesundheitsschädlich ist, sowohl für Raucher als auch für Passivraucher. Und das Verfassungsgericht selbst hat in seinen früheren Urteilen bestätigt, dass Rauchen auch für Nichtraucher gesundheitsschädlich ist, weswegen ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie verfassungskonform ist.

Der Verband, der maßgeblich an der Planung und Durchführung des Volkentscheids für einen echten Nichtraucherschutz in Bayern beteiligt war, bestärkt nachdrücklich die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, ein Gesetz wie in Bayern zu erlassen. Vom neuen Bundespräsidenten wünscht sich Pro Rauchfrei einen „Ruck“ zu einem einheitlichen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in ganz Deutschland.