NRW zieht beim Nichtraucherschutz mit Bayern und dem Saarland gleich

25.01.2012 Es tut sich etwas in Nordrhein-Westfalen: Die rot-grüne Landesregierung hat Flagge bekannt zu einem umfassenden Nichtraucherschutz und einen Gesetzesentwurf zur Änderung des bestehenden Nichtraucherschutzgesetzes erarbeitet, der ein weit reichendes, konsequentes Rauchverbot ohne Schlupflöcher erreichen soll. Zur Zeit wird das Gesetz verschiedenen Organisationen zur Stellungnahme vorgelegt, unter anderem auch Pro Rauchfrei e.V. Wir äußerten uns in einer Stellungnahme dazu.

Im Gastronomiebereich soll ein uneingeschränktes Rauchverbot eingeführt werden. Das bedeutet: keine Ausnahmen mehr für Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen (Karneval, Schützenfeste etc.), keine Raucherclubs, keine Raucherräume. Damit entfällt auch die bisher gängige Praxis, Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern, in denen keine Speisen angeboten werden, kurzerhand zur Raucherkneipe umzudeklarieren. Der neue Gesetzesvorschlag erfasst ausdrücklich auch Spielhallen und Spielbanken.

Daneben wird der Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche verbessert. Es gilt ein Zutrittsverbot zu Raucherräumen für Jugendliche unter 18 Jahren sowie ein Rauchverbot für ausgewiesene Kinderspielplätze und an Schulen, auch für nicht-schulische Veranstaltungen. Ebenfalls gehören Raucherräume in Sportstätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen der Vergangenheit an.

Nichtraucherschutz kann nun effektiver durchgesetzt werden

Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf verdeutlicht die herausragende Bedeutung des Gesundheitsschutzes gegenüber den beeinträchtigten Freiheitsrechten der Raucher. Er fördert das Bewusstsein dafür, dass die Berufsfreiheit der Gastwirte und die Verhaltensfreiheit der Raucher keinen Vorrang vor dem Gesundheitsschutz der Nichtraucher genießt, sondern im Gegenteil dahinter zurückstehen muss. Gastronomen mit hohem Anteil an rauchender Stammkundschaft und Shisha-Bars müssen ihre Geschäftsmodelle überdenken und gegebenenfalls auf andere Betriebskonzepte ausweichen. Gleichzeitig gewährleistet das neue Gesetz damit die Wettbewerbsfähigkeit der Gastwirte untereinander, denn Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Geltung von Verboten durch die bisherigen Ausnahmeregelungen sind nun ausgeschlossen.
Die klaren Regelungen erleichtern auch die Umsetzung des Nichtraucherschutzes durch die Ordnungsämter. Die Befugnis für die Ahndung von Verstößen nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz im öffentlichen Personenverkehr wird auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen und daneben der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen den Nichtraucherschutz von 1.000 auf 2.500 Euro angehoben. All das hebt die besondere Bedeutung des Nichtraucherschutzes hervor und hilft dabei, ihn auch tatsächlich effektiv durchzusetzen.

Was noch verbesserungswürdig ist

Pro Rauchfrei e.V. hat zu der Gesetzesnovelle eine Stellungnahme an die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens gerichtet. In einigen Bereichen hätte Pro Rauchfrei e.V. sich weiter gehende Regelungen gewünscht und schlägt deshalb einige Änderungen vor.

So sollte klargestellt werden, dass niemand ohne sein Einverständnis dem Tabakrauch ausgesetzt werden darf. Dies gilt in besonderem Maße für Kinder sowie andere Personen, die sich nicht selbstbestimmt äußern können oder in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Daraus folgt konsequenterweise, dass auch in Fahrzeugen nicht geraucht werden darf, wenn die oben genannten Personen mitfahren.

Problematisch ist außerdem, dass das neue Gesetz nur für vollständig umschlossene Räume gelten soll. Hier klingt an, dass Wirte sich erfinderisch zeigen und Bereiche schaffen werden, die zwar nicht vollständig geschlossen, aber doch genügend abgedichtet sind, sodass Nichtraucher faktisch in gleichem Umfang gefährdet werden. Um dieser Missbrauchsmöglichkeit vorzubeugen, sollten überdachte Außenbereiche in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden.

Noch unklare Ausnahmen vorhanden

Ein anderer Ort, an dem Menschen bisher vielfach zum Passivrauchen gezwungen werden und der deshalb ebenso den Schutz des neuen Gesetzes verdient, ist der Wartebereich rund um Haltestellen des Personenverkehrs. Hier ergibt sich die gleiche Schutzwürdigkeit der Nichtraucher wie in Gaststätten und anderen öffentlichen Einrichtungen, da ihnen keine Möglichkeit bleibt, dem Tabakrauch der Mitwartenden auszuweichen und sie somit zwangsweise passiv mitrauchen.

Unklar bleibt, warum die Gesetzesnovelle für bestimmte Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung des Landes sowie für Flughäfen weiterhin die Möglichkeit der Schaffung von Raucherräumen vorsieht. Pro Rauchfrei e.V. sieht für diese Ausnahmen weder eine sachliche noch eine juristische Notwendigkeit. Sofern sie dennoch beibehalten werden sollen, ist jedenfalls erforderlich, dass die Beeinträchtigung anderer Personen absolut ausgeschlossen ist. Das setzt voraus, dass Raucherräume nicht bloß als solche deklariert werden, sondern auch die nötigen Auflagen erfüllen (durch Unterdruckkabinen, selbst schließende Türen und räumliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen, etwa durch Flure).

Wünschenswert wäre außerdem die Klarstellung, das keine Schwangeren in Raucherzimmern eingesetzt werden dürfen.

Wie es jetzt weitergeht

Insgesamt hat die nordrhein-westfälische Landesregierung für den Nichtraucherschutz einen erfreulichen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem Nordrhein-Westfalen in seiner Wertigkeit mit Bayern und dem Saarland aufschließt. Nun bleibt abzuwarten, ob das Gesetzesvorhaben tatsächlich den Düsseldorfer Landtag passiert.