Helmut Schmidt und die Zigaretten – Pro Rauchfrei distanziert sich von Anzeige gegen ARD

07.12.2011  Ein Aschenbecher stand selbstverständlich zu Sendungsbeginn an der Seite des bekennenden Vielrauchers Helmut Schmidt. Die erste Zigarette zündete er sich dann nach knapp acht Minuten an, vier weitere sollten in dem einstündigen Polittalk von und mit Günther Jauch noch folgen. Als Gast neben Peer Steinbrück (SPD) in der Sendung vom 24.Oktober witzelte der 92-Jährige schließlich am Ende, dass seine geistige Stärke „vor allen Dingen“ den Zigaretten zuzuschreiben wäre. Das Publikum lachte und klatschte Beifall. Steinbrück, selbst Raucher, verzichtete auf den Nikotinkonsum in der Sendung, da er sich „den Posteingang, den Helmut Schmidt morgen bekommt, ersparen wollte.“

Knapp zwei Monate später kam tatsächlich Post – jedoch nicht für Schmidt, sondern für Mario Czaja, Senator für Gesundes und Soziales in Berlin: die Berliner Nichtraucherinitiative „Forum Rauchfrei“ erstattete beim Senator Anzeige gegen den Sender ARD, der dem Altkanzler das Rauchen im öffentlichen Raum erlaubte.

Forum Rauchfrei sieht in Schmidts Rauchverhalten einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung: „Die Angestellten dieser Sendung sind als Arbeitnehmer nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor dem Passivrauchen zu schützen. Auch ist es irrelevant, ob die Angestellten vorher evtl. gefragt worden sind oder zugestimmt haben“, heißt es in der Anzeigenbegründung vom 5. Dezember. Der leitende Sender der Talkrunde, NDR, gab bereits kurz nach Ausstrahlung der Sendung bekannt, dass für diesen absoluten Ausnahmefall die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuvor um Zustimmung gefragt wurden.

Forum Rauchfrei sieht darin die Vorsätzlichkeit des Verstoßes, was die Sachlage noch verschärfe. In der Anzeige wird auch darauf hingewiesen, dass es sich keinesfalls um einen Einzelfall handele, denn Schmidt rauche regelmäßig in öffentlichen Situationen. Ein weiteres Argument in der Anzeige ist der Aspekt der Schleichwerbung. Schmidts Nikotinkonsum im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und sein Kommentar am Ende von Jauchs Sendung zu seiner geistigen Gesundheit durch Zigaretten seien als Schleichwerbung zu ahnden. Dies gelte insbesondere bei einer Person öffentlichen Interesses, die einen so hohen Anerkennenswert in der Öffentlichkeit genießt. Zudem führt Forum Rauchfrei auf, dass die ARD ein Sender öffentlichen Rechts sei, finanziert durch Gelder der Bundesbürger. Die Anstalt sei daher „in besonderem Maße zur Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen verpflichtet“.

Die Nichtraucherinitiative fordert vom Gesundheitssenator schließlich, den Verstoß zu ahnden und zukünftigen Nikotinkonsum durch Helmut Schmidt bei öffentlichen Auftritten nicht einfach hinzunehmen.

Pro Rauchfrei sieht ARD als falsche Adressatin der Anzeige

Ist eine Anzeige ein richtiger Schritt? Auch der Vorstand von Pro Rauchfrei hatte mögliche rechtliche Schritte gegen den Altbundeskanzler debattiert. Schnell stand jedoch fest, dass man „mit einer Anzeige gegen Helmut Schmidt zwar auf sich aufmerksam macht, aber dem Nichtraucherschutz dient sie nicht, ja im Zweifel schadet sie sogar. Die meisten Menschen haben kein Verständnis dafür, dass man einen Suchtkranken, als solchen muss man Helmut Schmidt sehen, mit Strafen belangen sollte“ sagt Vorstandsvorsitzender Siegfried Ermer. Einen besseren Schritt ging Forum Rauchfrei daher, indem statt der Privatperson Schmidt der Sender belangt wird.

Die Rechtslage zum konkreten Fall sei jedoch komplizierter als es zunächst scheint, meint Vorstandsmitglied von Pro Rauchfrei, Stephan Weinberger. Denn Jauchs Polittalk wird im Auftrag der ARD von seiner eigenen Produktionsfirma hergestellt und federführend vom NDR geleitet. Die ARD fühlt sich demnach zu Recht als falsche Adressatin der Anzeige, wie der Sender selbst einen Tag nach Anzeigenerstattung bekannt gab. „Die Anzeige müsste sich gegen die Produktion richten. Dann ist im Falle der Arbeitsstättenverordnung auch nicht der Gesundheitssenat von Berlin zuständig, sondern die Gewerbeaufsicht. Und dann wird man davon ausgehen, dass dieser einmalige Verstoß nicht den konkreten Nichtraucherschutz für den Betrieb weiterhin gefährdet“, erklärt Weinberger. Die aktuelle Anzeige von Forum Rauchfrei wird somit rechtlich wenig erreichen. Einzig für Medienrummel und Publicity wird so gesorgt – ob zu Gunsten der Arbeit von Nichtraucherinitiativen, darf bezweifelt werden.

Schmidts Sucht sorgt regelmäßig für Diskussionen

Es ist nicht das erste Mal, dass Helmut Schmidt wegen seines gesetzeswidrigen Rauchverhaltens in der Öffentlichkeit steht. 2008 wurde Schmidt als Privatperson von einer Wiesbadener Nichtraucherinitiative angezeigt, weil er zusammen mit seiner Ehefrau Loki beim Neujahrsempfang in einem Hamburger Theater rauchte. Gegen Schmidt wurde wegen Ordnungswidrigkeit und Körperverletzung ermittelt. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt, Schmidt selbst lachte darüber. Auch hatte er nach eigener Aussage einmal ein Bußgeld zahlen müssen, wegen Zigarettenkonsums in einem Zug der Deutschen Bahn. Als Strafe hatte er das wohl nicht empfunden.

Dass er sich durchaus auch an das Gesetz halten kann, zeigt sein Rauchverhalten im Bundestag während seiner Zeit als aktiver Politiker. Aufgrund des strikten Rauchverbotes im Berliner Plenarsaal gewöhnte sich der Ex-Politiker an, Schnupftabak zu konsumieren. Das nahm er im Übrigen auch in Jauchs Sendung zu sich – zusätzlich zu den Zigaretten. In der Sendung „Beckmann“ rauchte Schmidt im Mai dieses Jahres ebenfalls im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, ohne jedoch eine Anzeige auszulösen. Forum Rauchfrei zögerte nach Jauchs Sendung im Oktober auch noch dagegen vorzugehen. Erst als Schmidt dann zum SPD-Parteitag unmittelbar nach seiner einstündigen Rede neben seinen ihm applaudierenden Parteigenossen zur Zigarette griff, war es der Raucherinitiative zu viel und sie erstattete Anzeige gegen die ARD: „Schmidt ist eine Ikone und hat Einfluss auf junge Leute. Deswegen ist es nicht in Ordnung, dass sein Rauchen von der ARD billigend in Kauf genommen wird“, sagt der Sprecher von Forum Rauchfrei, Johannes Spatz.

Darf ein Altkanzler über dem Gesetz stehen?

Die Meinungen in Bezug auf Schmidts Rauchverhalten gehen in der Öffentlichkeit weit auseinander. Liest man Leserkommentare im Internet zum Thema, plädieren manche dafür, einem alten Herren, der jahrzehntelang in der Öffentlichkeit gesetzlich rauchen durfte, seine Freiheit zu lassen. Andere können nicht nachvollziehen, wieso für Personen öffentlichen Interesses ein rechtsfreier Raum geschaffen werden darf: „Ich erwarte von einem ehemaligen hohen Repräsentanten dieser Republik, dass er gesetzliche Regelungen respektiert und sich nicht aussucht, welche er für sinnvoll hält und welche nicht. Das Publikum von Jauch durfte ja auch nicht rauchen. Ob eine Anzeige da wirklich weiterhilft, bezweifle ich allerdings“, so die Meinung eines Tagesspiegel-Lesers.

Im Februar 2008 gab Schmidt in seiner ZEIT-Kolumne „Auf eine Zigarette mit…“ zu verstehen, dass er aufhören könne, wenn er es für notwendig ansehe. Die politischen und gesellschaftlichen Nichtraucherdebatten von heute hält er für eine „Hysterie“ und ein vorübergehendes Phänomen. Als überzeugter Raucher und gewiefter Redner ist Schmidt mittlerweile dafür bekannt, Nichtrauchergesetzen bewusst zu trotzen und auf seine eigene Art und Weise damit zu provozieren. Insbesondere Letzteres fördert möglicherweise die regelmäßigen kontroversen Debatten in der Öffentlichkeit und unter Nichtraucherinitiativen. Denn wer dem Gesetz zum Trotz provozierende Prinzipienreiterei betreibt, muss auch mit einem entsprechenden Echo rechnen. Kann man von einem ehemaligen Staatsmann, der heute mit so viel Respekt und Anerkennung behandelt wird, nicht auch ein wenig Respekt und Toleranz unserer aktuellen Gesetzgebung gegenüber erwarten?