Nichtraucherschutz in Österreich nur unzureichend gewährleistet

14.11.2011  Wie die österreichische Ärztekammer mitteilte, führt die erhöhte Feinstaubkonzentration verursacht durch Zigarettenrauch im urbanen Raum zu erheblichen gesundheitlichen Schäden. Vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma und Lungenkrebs sind die häufigsten Gefährdungen. Das gültige Nichtraucherschutzgesetz, das seit Januar 2009 in Österreich in Kraft getreten ist, schützt auch die Passivraucher nicht umfassend, denn das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und in der Gastronomie erlaubt Spielraum.

In Lokalen mit mehreren Räumen, dürfen Raucherräume eingerichtet werden. In Lokalen mit nur einem Gastraum und einer Grundfläche unter 50 Quadratmetern kann der Eigentümer selbst entscheiden, ob das Rauchen gestattet wird. Durch Fein- und Ultrafeinstaubmessungen in gastronomischen Betrieben im Wiener Stadtgebiet fanden Viktoria Slavik und Armin Schietz im Rahmen einer Diplomarbeit heraus, dass Zigarettenrauch die bedeutendste Quelle für die Feinstaubbelastung in Innenräumen ist. Außerdem stellten sie fest, dass viele der getesteten Wiener Gastronomiebetriebe gegen das bestehende Nichtrauchergesetz verstoßen. Es fehlen behördliche Kontrollen mit angemessenen Sanktionen für beispielsweise falsch oder unzureichende Beschilderung von Raucherbereichen.

Die Messungen ergaben, dass auch geschlossene Verbindungstüren zwischen den Bereichen die Feinstaubbelastung nicht signifikant verringern konnten.
Die Ärztekammer in Wien fordert ein generelles Rauchverbot zum Schutz der Gesundheit und um die hohen Ausgaben für Folgekosten durch langwierige medizinische Behandlungen zu reduzieren. Das im Frühjahr 2010 gegründete Volksbegehren „Nichtrauchen in Lokalen“ in Österreich teilt diese Meinung und sammelt bis Ende 2011 Unterstützungserklärungen für einen konsequenten Nichtraucherschutz.