Petition zur Verbesseru​ng des Nichtrauch​erschutzes in NRW erfolgreic​h

Pro Rauchfrei e.V. hatte im März 2011 eine Petition beim Landtag NRW eingereicht, bei der Evaluation bzw. Reform des Nichtraucherschutzgesetzes auf einen konsequenten Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen zu achten. Die Gesetzeslücken sollten geschlossen werden.

23.07.2011  Der Landtag hat daraufhin das zuständige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen um eine Stellungnahme zur Petition gebeten. Mit Schreiben vom 17. Mai 2011 führte das Ministerium unter anderem aus:

Der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher ist ein wichtiges politisches Anliegen der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Vor allem für den gastronomischen Bereich wird die Notwendigkeit gesehen, den Nichtraucherschutz durch Reduzierung der Ausnahmeregelungen und Ergänzung bzw. Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen deutlich zu verbessern.

Nach Beratung unserer Eingabe durch den Petitionsauschuss wurde sodann am 21.06.2011 beschlossen, die Petition der Regierung als Material zu überweisen.

Die Petition wurde also nicht für erledigt erklärt oder zurückgewiesen, sondern ausdrücklich gebilligt.

Damit wurde die Landesregierung NRW aufgefordert, die Petition in die Vorbereitung von Gesetzesentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen und Untersuchungen mit einzubeziehen bzw. zu berücksichtigen.

Es wird also auf jeden Fall positive Änderungen nach der Reform des Nichtraucherschutzgesetzes NRW geben.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Referat Beschwerdestelle und Bürgereingaben