Ihre Stimme zählt – Rauchverbot im Umkreis von Haltestellen des ÖPNV

​Achtung, heute letzte Zeichnungsfrist

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Rauchen im näheren Umkreis von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gesetzlich verboten wird.“

So lautet derzeit eine öffentliche Petition, die beim Deutschen Bundestag von einem Petenten zur Mitzeichnung und Diskussion eingereicht wurde. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis zum 13.07.2011.

Bis jetzt haben bereits über 600 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt, die Petition online zu unterschreiben, und damit die Forderung des Petenten zu unterstützen.

Pro Rauchfrei e.V. unterstützt dieses Anliegen und ruft seine Unterstützer und Mitglieder auf, sich auf der Seite des Deutschen Bundestages über die Petition zu informieren und den Petenten zu unterstützen.

Die Begründung der Petition:

Da sich das Nichtraucherschutzgesetz bislang auf durch Gebäude eingeschlossene Räume begrenzt, scheint es mir notwendig, das Rauchen an genannten Stellen im öffentlichen Raum zu verbieten.
Da nach persönlicher Erfahrung Bushaltestellen besonders durch den Zigarettenrauch belastet sind und hier auch keine Möglichkeit besteht diesem auszuweichen, sofern nicht das Verpassen des Busses riskiert werden muss, halte ich es für unabdingbar, hier eine Regelung zum Schutze des Nichtrauchers einzuführen.
Im Besonderen sind in diesem Rahmen Kinder betroffen, welche sich der Schädlichkeit des Rauches i.d.R. nicht bewusst sind, und deshalb auch nicht an Ort und Stelle diesem zugegen auf die Unhöflichkeit seitens des Rauchers hinzuweisen in der Lage sind.

Des Weiteren muss der trotz höflicher Bitte abgewiesene Nichtraucher oder gar zahlenmäßig, im Verhältnis zu einer an der Bushaltestelle verweilender Gruppe Raucher, unterlegene Nichtraucher in einem Konfliktfall den Weg räumen, da das Interesse an seiner Gesundheit nur demselben obliegt.
Zur Frage der genaueren Bestimmung des näheren Umkreises von Bushaltestellen, soll hinzugefügt worden sein, dass es genügen würde, wenn kein gesundheitsschädlicher Qualm bei einem anderen wartenden Menschen ankommt. Somit könnte schließlich auch durchaus die Ausnahme gewährt bleiben, dass das Rauchen erlaubt bleibt sofern der gesundheitsschädliche Rauch zur Ankunft eines weiteren Wartenden verwehen konnte.