06.04.2011 Der nächste Dominostein wackelt.
Für das Raucherland Nordrhein-Westfalen (NRW) wurde nun mit einer Eilentscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) das Rauchen in vielen Gaststätten untersagt.
Wie alle Nichtraucher wissen, umgehen die meisten Gaststätten in NRW das Rauchverbot einfach dadurch, dass sie sich zum Raucherclub erklären. Und damit sind sie bei den meisten Ordnungsämter auch durchgekommen.
Nicht so in Köln: Dort hat das Ordnungsamt das Rauchen in einer Gaststätte untersagt. Die Wirtin zog darauf vor Gericht und verlor bereits beim Verwaltungsgericht Köln mit ihrem Eilantrag. Nun hat auch das OVG das Rauchverbot bestätigt. So führt es aus, dass man keine ganze Gaststätte zum Raucherclub erklären kann. Dies sei als „unzulässige Umgehung des gesetzlichen Rauchverbots zu werten“. Ausnahmen gibt es nur für Räume von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren sei oder reine private Feiern.
Damit wurde nach Meinung von Pro Rauchfrei ein erster wichtiger Schritt hin zu einem einheitlichen und ausnahmslosen Rauchverbot in NRW getan. Allerdings müssen weitere Schritte folgen, die gänzlich jedes Rauchen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen untersagt und auch keine Ausnahmen mehr für „Brauchtumsveranstaltungen“ zulässt.
Für Pro Rauchfrei besteht kein Zweifel, dass das Urteil auch im Hauptsachenverfahren Bestand haben wird. Dies sollte nun auch die Landesgesundheitsministerin Steffens stärken, ein generelles Rauchverbot wie in Bayern und dem Saarland einzuführen.
Glückauf!