Klare Aussagen von Wirtesprecher S. Gallus (BHG) und SPD-Gesundheitsexpertin K. Sonnenholzner gegen die neue Mogelpackung

29.07.2010  Die neuen Ausnahmen, die das Ministerium von Söder gegen den Willen der Bürger durchdrücken möchte, stoßen auf immer mehr Kritik:

Siegfried Gallus vom bayerischen Hotel- und Gaststättenverband:

Auch wenn in dem Text ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass mit der Gründung von Raucherclubs diesmal das Rauchverbot nicht umgangen werden könne, sieht Gallus genau solche Versuche und den damit verbundenen Streit wieder heraufziehen. »Vor allem am Land wird es ein weiteres Abdriften in die Para-Gastronomie geben«, prognostiziert er. Für viele Wirte werde es dann um die blanke Existenz gehen. »Dabei wollen die Kollegen und die Gäste nur, dass endlich Ruhe einkehrt.«

Aus dem offenen Brief von Frau Sonnenholzner (SPD) an das Ministerium:

am 4. Juli haben sich 61% der Menschen beim Volksentscheid „Für einen echten Nichtraucherschutz“ für ein komplettes Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen der Gastronomie ausgesprochen. Damit war der entscheidende Fehler des ursprünglich von der Landtagsmehrheit beschlossenen Gesundheitsschutzgesetzes – die Ausnahmeregelung der geschlossenen Gesellschaften – korrigiert. Nachdem sogar die Wirte des Münchner Oktoberfestes erklärt hatten, dass keine Ausnahmeregelung in diesem Jahr nötig sei, war der Weg endgültig frei für eine einfache, vollziehbare und verständliche Regelung ohne Ausnahmetatbestände. Dass Sie als zuständiger Minister für den Bereich Gesundheit und selbst erklärter „Lebensminister“ jetzt ohne jede Not ein weiteres Mal beweisen, dass es Ihnen eben nicht ernst ist mit dem Gesundheitsschutz der Menschen, ist erschütternd. Abgesehen davon, dass m.E. die Auslegung, dass private Feiern in Gaststätten nicht dem Rauchverbot unterliegen, nicht gesetzeskonform ist, bedeutet dieses weitere „Geeiere“ einen Rückschlag für die Akzeptanz bei den Menschen in Bayern und ist gesundheitspolitisch grober Unfug! Das Ihnen unterstellte Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellt als Fazit zu den Gefahren des Passivrauchens Folgendes fest: „Die Belastung der Raumluft von Gastronomiebetrieben mit toxischen und Krebs erzeugenden Substanzen aus dem Tabakrauch ist erheblich und stellt eine Gesundheitsgefährdung für Gäste und Beschäftigte dar. In allen Gastronomiebetrieben gleich welcher Kategorie – ob Restaurant, Kneipe oder Diskothek – wurden hohe Konzentrationen nachgewiesen.“ Dass sich diese Substanzen in Wänden und Vorhängen anreichern und somit auch für nachfolgende NutzerInnen, seien es Beschäftigte oder Gäste schädlich sind, ist ebenso bekannt.

Ich fordere Sie daher auf, unverzüglich Vollzugshinweise zu erarbeiten, die dem beschlossenen Gesetz entsprechen, damit dies ab dem 1. August ordnungsgemäß umgesetzt werden kann.