Am 4. Juli wird sich entscheiden, ob es in Bayern in Zukunft echten Nichtraucherschutz geben wird – oder ob die bestehende, lückenhafte, teilweise nicht vollziehbare und deshalb häufig nicht eingehaltene Regelung noch weiter aufgeweicht wird.
09.05.2010 In den Kampagnen der Raucherlobby gegen den Volksentscheid wird zwar behauptet, dass es den Gegnern des Volksbegehrens um den Erhalt des bestehenden Gesetzes geht. Tatsächlich arbeitet die Gegenseite im Hintergrund schon länger daran, weitere Aufweichungen des Nichtraucherschutzes durchzusetzen.
Bereits am 16. September 2009 sprach der Vorstand des „Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur“ (VEBWK) im bayerischen Umwelt- und Gesundheitsministerium vor. Nach Angaben dieses Rauchervereins wurde mit dem Ministerium über folgende Punkte Einigkeit erzielt:
- Lüftungsanlagen sollen als technischer Nichtraucherschutz anerkannt werden („Innovationsklausel“). Die Klausel sei insbesondere „für Kneipen über 75 qm, große Bierhallen und vor allem für Diskotheken“ wichtig, um dann auch hier das derzeit noch geltende Rauchverbot wieder aufheben zu können.
- Bei der Frage, welcher Raum der Hauptraum einer Gaststätte ist, seien die geltenden Ausführungsbestimmungen „nicht absolut zu sehen; Ausnahmen sind möglich.“ Sprich: Der Wirt soll auch den Schankraum zum Nebenraum deklarieren dürfen, damit dort geraucht werden kann.
- Nicht nur Familienfeiern, sondern auch Vereinsveranstaltungen zählen als „echte geschlossene Gesellschaften“, bei denen geraucht werden darf. Soll hier ein neues Schlupfloch für die angeblich abgeschafften „Raucherclubs“ geschafft werden?
- Laut Gesetz darf in getränkeorientierten Einraum-Gaststätten mit maximal 75m² Gastfläche geraucht werden. Ob eine Gaststätte „getränkeorientiert“ ist, soll anhand ihres „Erscheinungsbilds“ beurteilt und nicht ernsthaft kontrolliert werden, insbesondere dürfen Kontrolleure keinesfalls Umsatznachweise verlangen.
Die Umsetzung dieser Absprachen würde eine völligen Aushöhlung der noch bestehenden Nichtraucherschutzregelungen bedeuten. Dass es der Gegenseite mitnichten darum geht, das jetzt bestehende aufgeweichte Gesetz zu erhalten, sondern zu kippen, zeigt zum Beispiel folgende Antwort des VEBWK auf einen Eintrag im „Gästebuch“ der Internet-Seite des VEBWK vom 4. November 2009:
„…mit Sicherheit glaubt der VEBWK nicht, dass dieses Gesetz gut ist. Sollte die ÖDP mit dem Volksbegehren auf die Schnauze fallen, wird sich daraus eine Eigendynamik entwickeln, die wir sehr begrüßen werden…“
Das Volksbegehren war zwar erfolgreich, aber ein negatives Votum beim Volksentscheid würde tatsächlich eine Eigendynamik in Gang setzen, die den noch bestehenden Nichtraucherschutz in Gaststätten nicht nur aufweicht, sondern letztendlich abschafft. Wer es versäumt, am 4. Juli beim Volksentscheid mit JA für echten Nichtraucherschutz zu stimmen, wird sich bald in verqualmten Gasthäusern wiederfinden.