02.04.2010 Pro Rauchfrei begrüßt die Absicht des DEHOGA Hamburg, gegen das bestehende Rauchverbot zu klagen. Sollte das Gericht das bestehende Passivraucherschutzgesetz für verfassungswidrig halten, geht Pro Rauchfrei davon aus, dass sich die politischen Parteien endlich für die gesundheitspolitisch einzig richtige und für alle gerechte Lösung eines Rauchverbots ohne Ausnahmen entscheiden werden. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30.7.2008 ausdrücklich bestätigt, dass (nur) ein absolutes Rauchverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Raucherräume die der DEHOGA so gerne zurück hätte, führen in der Praxis leider nur dazu, dass auch alle anderen Räume eines Restaurants mit Passivrauch belastet werden, denn eine wirkliche Trennung der Raumluft findet in der Realität nicht statt.
Ein Rauchverbot ohne Ausnahmen wäre deshalb die juristisch sauberste Lösung und das Beste für die Gesundheit der Bürger und besonders für die Mitarbeiter in der Gastronomie.
Pro Rauchfrei e.V.
Lobby der Nichtraucher
Landesvertretung Hamburg