09.03.2010 Bei Kontrollen der Ordnungsämter in Berlin und Potsdam wurden in fast der Hälfte aller überprüften Lokale Verstöße gegen die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze festgestellt.
In Berlin wurden im Jahr 2009 in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg laut Angaben der Ordnungsämter insgesamt 1.154 der 11.025 Lokalitäten kontrolliert. Gegen insgesamt 569 Lokale wurde ein Verfahren eingeleitet und 471 Bußgeldbescheide mit einem Gesamtvolumen von 43.324 Euro geschrieben. Trotz der vielen Ausnahmen des Berliner Gesetzes wird es von vielen Wirten weiter ad absurdum geführt. Durch diese Kontrollen haben die Ordnungsämter selbst aufgezeigt, was viele Berliner schon längst wissen: Echten Nichtraucherschutz gibt es in Berlin nicht. Entweder erlauben Wirte ihren Gästen das Rauchen aufgrund der zahlreichen Ausnahmen oder sie ignorieren das Gesetz.
In Brandenburg sieht die Lage für die Nichtraucher nicht viel besser aus: Das Potsdamer Ordnungsamt hat bei seinen Kontrollen am Samstag, den 28.2.2010, in den Bezirken Drewitz, Babelsberg und Schlaatz in neun von 20 Gaststätten Verstöße gegen das löchrige Brandenburgische Nichtraucherschutzgesetz festgestellt. Den Betreibern drohen nun Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Bisher hatten die Ordnungsämter nur Stichproben in Potsdam durchgeführt. Diese erste zielgerichtete Aktion hat den Mitarbeitern nun vor Augen geführt, wie eklatant das Nichtraucherschutzgesetz missachtet wird.
Dabei sind Berlin und Brandenburg nicht die einzigen Bundesländer, in denen der Nichtraucherschutz faktisch ausgehebelt wird. Diese Verstöße können praktisch in allen Bundesländern beobachtet werden. Einzig ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Ausnahmen, der allen Wirten gleiche Wettbewerbsbedingungen schafft, schützt die Menschen wirklich.