23.02.2010 Baden-Württemberg
Man kann es nicht allen recht machen. Schon gar nicht, wenn es um den Nichtraucherschutz in Gaststätten geht. Entscheidend ist nur, wer am Ende Recht bekommt: Diejenigen, die nachweislich Gesundheitsrisiken verursachen, oder diejenigen, die sich dagegen wehren.
In seinem Urteil vom 28.01.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu dieser Frage eindeutig Stellung bezogen. Geklagt hatte ein Gaststätten-Betreiber aus Heilbronn, der auf zwei Stockwerken eine Bar und ein Restaurant betreibt. Beide Etagen sind durch eine offene Treppe miteinander verbunden. Mit dem Gang durch die Gerichtsinstanzen wollte der Gastronom eine Ausnahmeregelung durchsetzen, die das Rauchen in seiner Bar erlaubt. Die Mannheimer Richter wiesen die Klage ab. In der Urteilsbegründung heißt es:
„Die Entscheidung des Gesetzgebers für einen umfassenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens kann nicht durch eine erweiternde Auslegung überspielt werden.“
Raucherbereiche müssten durch Innenwände und dicht schließende Türen vom Rest der Gaststätte abgetrennt sein. Davon könne auch dann nicht abgewichen werden, wenn der Betreiber aufwendige Lüftungssysteme einbaut.
Der Nichtraucherverband Pro Rauchfrei e.V. sieht in der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem bundesweit einheitlichen Rauchverbot in Gaststätten. „Die Zeit des Taktierens ist vorbei“ meint Vorstandsvorsitzender Siggi Ermer. „Was wir brauchen, sind klare gesetzliche Vorgaben – ohne diffuse Sonderregelungen, die jeder so auslegt, wie er sie gern hätte.“
Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg sterben allein in Deutschland jährlich mehr als 3.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens.
Unter dieser Prämisse und der Tatsache, dass jährlich über 130.000 Menschen in Deutschland den Rauchertod sterben ist es ein Skandal, dass politisch nicht verantwortungsvoll gehandelt und die Gefahrenquelle gesetzlich hieb- und stichfest beseitigt bzw. einer geheuchelten Legalität entzogen wird. Letztendlich geht es um die Freiheitsrechte für Nichtraucher und Raucher gleichermaßen. Für alle geht es um das Recht auf körperliche Unversehrtheit, und für die Raucher zudem, sich aus der Gefangenschaft einer raffinierten Drogenindustrie zu befreien, die sie abhängig gemacht hat, um sie bis zum Tod auszubeuten.