03.11.2011 Bereits 2009 hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass der Mitarbeiter einer Spielbank Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz hat:
Das Urteil in Gänze: http://lexetius.com/2009,1561
„Das gilt auch für Beschäftigte in Kneipen, Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied (Urteil vom 19. Mai 2009, AZ: 9 AZR 241/08). Zwar habe das Bundesverfassungsgericht das von einigen Ländern verabschiedete Rauchverbot in sogenannten Einraum-Gaststätten für verfassungswidrig erklärt. Bis zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung bleibe das Verbot jedoch zum Schutz vor den Gefahren des Passiv-Rauchens anwendbar, erläuterten die Arbeitsrichter. Im konkreten Fall war damit die Klage eines Berliner Spielcasino-Mitarbeiters erfolgreich.“