20.03.2009 Hessen war bei den ersten Bundesländern, die die Entscheidung des BVG umgesetzt haben, Raucherkneipen bis 75 qm erlaubt. Das Land hat dann seinen Ordnungsämtern empfohlen, diese Entscheidung bei den zugehörigen Kneipen und Restaurants durchzusetzen.
Vom Frankfurter Ordnungsamt hörte ich auf Anfrage, daß man nur bei Aufforderung durch die Bürger tätig werde. Meine Anzeige gegen ein Restaurant, das sich als Raucherkneipe definierte und gleichzeitig eine umfangreiche Speisenkarte anbot, wurde Anfang Januar 09 zunächst von unserem Verein, dann, als ich von Siegfried hörte, daß meine Beschwerde nicht mehr auffindbar sei, von mir Mitte Januar nochmals schriftlich erstattet und dann, als sich bis Mitte Februar nichts tat und das Restaurant weitermachte wie bisher, von mir nochmals per Mail unter Beifügung von Bildern beim Ordnungsamt vorgetragen.
Es bedurfte einer Beschwerde beim Büro der Oberbürgermeisterin, bis das Ordnungsamt so ganz langsam in die Gänge kam. Erst vor einigen Tagen, Mitte März, also 2 1/2 Monate nach der ersten Anzeige, hörte ich vom Ordnungsamt, dass die Stadtpolizei dem Restaurant einen Besuch abgestattet hat, aber keine Raucher und keine Aschenbecher auf dem Tisch gesehen habe. Man habe den Wirt belehrt und, man höre und staune, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in die Wege geleitet. Als ich heute wieder beim Restaurant vorbeiging, war das Raucherschild entfernt; es scheint, das Restaurant habe sich entschlossen, aufs Rauchen zu verzichten und stattdessen weiter Gerichte anzubieten. Wenn sich der Qualm verzogen hat, werde ich mal einen Blick hineinwerfen. Aber das Verfahren läuft, denn der Wirt hat lange gegen das Gesetz verstoßen.
Das nur als Einleitung. Seit Anfang des Jahres haben wir eine neue Regierung, eine Koalition aus CDU und FDP. Erst lange nach den Koalitionsverhandlungen sickerte durch, daß die Freie Drogenpartei Änderungen am Nichtrauchergesetzt durchgesetzt hat. Wie inzwischen bekannt ist, soll die Genehmigung zur Führung einer Raucherkneipe auf alle Kneipen mit nur einem Raum, unabhängig von der Größe und unabhängig von der bisher bestehenden Regelung, daß nur der Wirt bedienen dürfte, ausgedehnt werden. Künftig dürfen also auch Angestellte wieder den todbringenden Qualm inhalieren. Darüberhinaus wird allen Gaststätten erlaubt werden, bei geschlossenen Gesellschaften das Rauchen wieder zuzulassen. Das Perfide ist, daß niemand von dieser Abmachung zwischen den beiden Parteien wußte, so daß ein Eingreifen von uns nicht möglich war; wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt.
Jetzt hilft nur noch die EU, aber bis die tätig wird, werden wir noch einige Jahre mit dieser verschlechterten Situation leben müssen.