Unser Beschwerdeformular dient
- der Meldung von Wettbewerbsverzerrungen durch Wirte, die das Rauchverbot missachten
- der Ahndung von Gesetzesverstößen
- dem Schutz vor missbräuchlicher oder irreführender Nutzung des Begriffes „rauchfrei“.
Es handelt sich hier um ein rechtsstaatliches Verfahren zur Einhaltung und Durchsetzung der Nichtraucher-Gesetze. Sofern die Beschwerden online über uns eingereicht werden, wird der Verband Pro Rauchfrei den Gesetzesverstoß bei den zuständigen Stellen unter Nennung eines Zeugen melden.
Es dient nicht
- der Verfolgung eines Vergehens durch einen Raucher, sofern dieser nicht Verantwortlicher ist.
- der anonymen Meldung von Verstößen.
Die Verifizierung des geschilderten Vorfalls erfolgt auf zwei Wegen:
- für Mitglieder durch die beim Verband vorgehaltenen persönlichen Daten.
- für Nichtmitglieder durch Stellung der Anzeige in deren Namen.
Bei der Bearbeitung halten wir uns an die folgenden Regeln, um die schnelle und effektive Verfolgung von Verstößen gegen das Rauchverbot zu gewährleisten.
Erläuterungen:
Jedermann kann die Dienste von Pro Rauchfrei zur Einhaltung der Nichtrauchergesetze in Anspruch nehmen. Anonyme Beschwerden jedoch werden weder von uns noch von den zuständigen Stellen bearbeitet!
Wir wollen dem Nichtraucherschutz zum Durchbruch verhelfen. Dies muss jedoch mit rechtsstaatlichen Mitteln erfolgen.
Anonyme Beschwerden werden deshalb von uns grundsätzlich nicht bearbeitet.
Wegen der enormen Zahl von Meldungen unterscheidet der Verband zwischen Meldungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern.
Je nach Arbeitsanfall kann es einige Tage dauern, bis die Anzeigen bearbeitet sind. Für Mitglieder läuft die Verifizierung schneller als für Nichtmitglieder. Das gesamte Verfahren (Bearbeitung, Versand, Ahndung) läuft über Pro Rauchfrei.
Wichtig ist die Einhaltung folgender Punkte:
Die genaue Art des Verstoßes gegen das Rauchverbot muss uns mitgeteilt werden.
Damit die Beschwerden auch erfolgreich sind, müssen sie diverse Mindestangaben enthalten:
- Genaue Schilderung des Verstoßes mit Angabe von Ort und Zeit und Sachverhalt
- Vollständige Personendaten des Melders
- Nennung von Zeugen mit vollständiger Adressangabe, falls abweichend vom Melder
Wir werden keine Beschwerden verfolgen, in denen lediglich allgemeine Angaben zur Nichteinhaltung von Kennzeichnungspflichten gemacht werden oder wo der Verstoß nur aus anderen Quellen (z.B. Medien) bekannt wurde.
Je nach Art des Verstoßes gegen die Nichtrauchergesetze müssen uns bei Bedarf weitere Informationen (z.B. Fotos) zur Verfügung gestellt werden.
Wirbt z. B. ein Wirt mit einer Anzeige oder einem Plakat für eine „Raucherparty“, eine geschlossene Gesellschaft oder andere Maßnahmen, die das Rauchverbot bewusst umgehen sollen, dann sind Dokumente wie z. B. Fotos oder Werbezettel für eine schnelle Ahndung erforderlich.
Soll eine einzelne Person angezeigt werden (z.B. ein Bediensteter, Kellner, Taxifahrer und dgl.), dann ist zwingend eine ausführliche Personenbeschreibung erforderlich, um erfolgreich zu sein.
Keine generelle Benachrichtigung des Beschwerdeführers per Post oder E-Mail.
Über den weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens können wir leider aus personellen und organisatorischen Gründen nur bedingt Auskunft geben. Auch erhalten wir unter dem Vorwand des Täterschutzes nur bedingt oder gar keine Auskunft über den Verfahrensausgang.
In unregelmäßigen Abständen teilen wir unseren Mitgliedern per E-Mail den Verfahrensstand mit, soweit wir davon Kenntnis erlangen.
Wir behalten uns vor, bei Missbrauch des Beschwerdeformulars gegen den Absender vorzugehen.
Bei bewusst falschen Angaben oder Beschuldigungen behalten wir uns rechtliche Schritte gegen den Urheber vor. Dies gilt besonders bei Fällen, in denen Personen (Nichtmitglieder) unser Formular bewusst falsch ausfüllen und an die Bußgeldstellen senden.
Auch Vereinsmitglieder müssen mit Konsequenzen rechnen, sollte sich herausstellen, dass uns falsche personenbezogene Angaben (Name, Adresse, E-Mail-Anschrift) gemeldet wurden.
Wir sichern Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer personenbezogenen Daten (Datenschutzhinweis) zu.
Ihr Name oder andere personenbezogenen Daten werden lediglich für die Aktenverwaltung und mögliche Rückfragen hinsichtlich des Sachverhalts von uns verwendet. Die Daten werden weder an andere Organisationen noch an Dritte weitergegeben, solange dies nicht für die Verfolgung des Sachverhaltes zwingend erforderlich ist.