Ablasshandel in Bayern

13.12.2008  Die Ehrlichen sind immer die Dummen

Aktuelle Entwicklungen beim Nichtraucherschutz in den Ländern

Nach dem zunächst besten und klarsten deutschen Nichtrauchergesetz Deutschlands, das zudem in den ersten ­Wochen des Jahres sehr erfolgreich angelaufen war, hat nun in Bayern ein regelrechter Ablasshandel ­ein­gesetzt. Von der Öffentlichkeit weit­gehend unbemerkt ist nicht nur das Rauchverbot für Festbetriebe aufgehoben worden, sondern mit einer „Un­terlassungs­­empfehlung“ des bayerischen Gesundheits­ministeriums sprießen nun „Raucher­kneipen“ und „geschlossene Gesellschaften“ wie Pilze aus dem Boden. An manchen Orten ist eine Situation wie vor dem Gesetz eingetreten: Überall wird munter und ohne Gefahr einer Sanktionierung drauflos ­gequalmt. Besonders hervor tut sich der Münchener Statt­halter Blume-Beyerle, der wie sein historisches Vorbild Pontius Pilatus (ehemals römischer Statthalter in Judäa) seine Hände in Unschuld wäscht und mit seinen lautstarken Horrorszenarien das Nichtrauchergesetz ans Kreuz nagelte. So wurde in ­München noch kein einziger Cent als Bußgeld erhoben.

Verfassungsbeschwerden in Bund und Land

Pro Rauchfrei hat bereits im August 2007 vor der Verfassungswidrigkeit der Ländergesetze gewarnt, nach denen nur Einraum­gaststätten ausnahmslos rauchfrei sein müssen, die größeren und kapitalstärkeren Gastwirtschaften mit einem Raucherraum das Rauchverbot jedoch umgehen können. Diese Wettbewerbsverzerrung wurde auf Betreiben des reaktionären Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA in die Gesetzgebung auf­genommen, der nun scheinheilig die Wirte zum Widerstand ­gegen seine eigene ­Forderung aufwiegelt.

So haben Verfassungsgerichte in Rhein­land-Pfalz, Sachsen und im Saarland ­diese Ungleichbehandlung als verfassungs­rechtlich bedenklich eingestuft und mit einstweiligen Anordnungen das Rauch­verbot teilweise aufgehoben. Weitere Länder werden folgen, bis das Bundesverfassungs­gericht die Gesetze zum Teil als verfassungswidrig erklären und den Ball an die Politik zurückspielen wird. Dann wird sich zeigen, ob deutsche Politiker den ­Nichtraucherschutz wirklich wollen oder ob erst die EU wieder einmal Deutschland mit dem Rest Europas „harmonisieren“ muss.

Jugendschutz

Schon vor einem Jahr hat Pro Rauchfrei von einem mangelnden Jugendschutz in den Ländergesetzen gesprochen. So ist es zwar Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, aktiv zu rauchen, passiv jedoch dürfen sie in niedersächsischen und vielen anderen Disko­theken rauchen. Dabei wurden ­gerade durch die erschreckend hohe Zahl von Passiv­rauchtoten die Nichtrauchergesetze auf den Weg gebracht. Dieser „Konstruk­tionsfehler“ wird noch dadurch verschärft, dass sogar Babys und Kinder in die besonders verrauchten Raucherzimmer (im Volksmund heißen sie schon „Sterbezimmer“) mitgebracht und zwangsberaucht werden dürfen, während sie zuhause wenigstens Räume aufsuchen ­können, die von den ­Eltern in der Regel nicht zugequalmt werden (Kinderzimmer, Bad).

Arbeitsschutz

Besonders effizient war in den ersten Wochen des Jahres der Schutz arbeitender Menschen in der Gastronomie ­Bay­erns. Begrüßten dort sogar Raucher diese Gesetzes­strenge, waren es durch Umgestal­tung von Casinos, Gaststätten und Diskotheken in „Raucherclubs“ nachher umso mehr, die sich an Pro Rauchfrei wandten und fragten, wie sie sich dagegen wehren könnten. Aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes hat sich jedoch noch kein Arbeitnehmer bereit erklärt, einen Musterprozess zu führen, den Pro Rauchfrei auch finanziell unter­stützen würde. Statt­dessen ließen sich einige Arbeitnehmer sogar nötigen, ein Formular zu unterschreiben, in dem sinngemäß stand, dass sie von ­ihrem Arbeitgeber darüber informiert wurden, dass Passivrauch schwere Krankheiten hervorrufen und sogar zum Tod führen kann.

Ausblick

Dass letztendlich der Kampf um eine rauchfreie Gesellschaft gewonnen werden wird, darüber besteht für Pro Rauchfrei kein Zweifel. Jedoch wird das noch einige ­Jahre dauern, bis der Verband seine satzungs­gemäße Selbstauflösung vornehmen kann. Vor 2015 wird dies wohl kaum möglich sein. Diesen Zeithorizont hatte schon 2004 der Vorstandsvorsitzende Siegfried Ermer ­genannt.

Besonders auf einem Gebiet wird noch eine große Bewusstseinsänderung ein­treten müssen: Bei der Zwangs­berauchung durch Nachbarn in der eigenen Wohnung. Jedenfalls treten immer mehr Betroffene zu Recht an Pro Rauchfrei ­heran und sagen, dass die Belästigung und Schädigung­­ durch rauchende Nachbarn noch viel schlimmer ist als in vielen Gastwirtschaften. Oft dringt durch Leerrohre, in denen Strom- und Daten­leitungen verlaufen, der Rauch über viele Etagen in andere Wohnungen. Türschlitze und Toilettenluftabzugsschächte tragen ein Übriges zur Beeinträchtigung bei. Während laute Musik, Katzen und Hanfpflanzen in der Wohnung verboten sind, muss der viel schädlichere Passivrauch noch hingenommen werden. Hoffnung macht ein Mitglied von Pro Rauchfrei, das mit einer Klage auf Unterlassung bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen will. ­Dabei verlangt es „nur“, dass der Nachbar für ein paar Stunden am Tag nicht raucht und es die Fenster zum ­Lüften öffnen und seinen Balkon für ein paar Stunden rauchfrei ­nutzen kann. Als besonders schlimm e­mpfinden diese Beeinträchtigung Wohn­ungs­eigentümer, die durch rauchende ­Mieter in anderen Wohnungen sogar in ihrem Eigentumsrecht beschnitten werden und nicht selten einen Wertverlust ihrer Wohnung verzeichnen müssen.