07.02.2007 Zigarettenautomaten sind „bequeme“ Bezugsquellen für Zigaretten. Trotz der „Verschärfung“ des Jugendschutzgesetzes, dem – nach Auffassung der Automatenaufsteller – durch den Einbau von Kartenlesern in die Automaten nachgekommen wird, ist es für Kinder und Jugendliche weiterhin möglich, insb. auf diesem Weg an Zigaretten zu kommen.
Der von den Automatenaufstellern bevorzugte Geldkarten-Chip kann nicht als Altersnachweis herangezogen werden. An den Automaten findet keinerlei Prüfung statt, ob der Benutzer der Karte auch deren Inhaber ist. Eine gestohlene Geldkarte (oder die der Eltern) kann problemlos auch durch Kids genutzt werden.
Nach Auffassung von Pro Rauchfrei kann den Anforderungen des neuen Jugendschutzgesetzes nur entsprochen werden, wenn ein anerkannter Altersnachweis (z.B. Personalausweis) erbracht werden muss. Das ist jedoch an öffentlich aufgestellten Zigarettenautomaten nicht möglich.
Daher fordert Pro Rauchfrei Abschaffung und Abbau aller öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten in Deutschland.