Rauchen muss aus Gründen des Gesundheitsschutzes überall dort untersagt sein, wo Dritte nicht ohne Weiteres ausweichen können oder das Ausweichen unzumutbar ist. Das schließt Jahrmärkte, Open-Air-Konzerte, Festzelte, Kundgebungen etc. ein.
Selbstverständlich gilt das gleichermaßen für Naturschutzgebiete, Wälder und Parkanlagen, innerhalb derer durch Zigaretten – neben der Belästigung und Schädigung Dritter – auch die Brandgefahr (insb. in den Sommermonaten) steigt. Viele Waldbrände werden durch unachtsam weggeworfene Zigaretten ausgelöst.