19.06.2006 So begrüßenswert es ist, dass das Thema Nichtraucherschutz nun auch endlich die Toppolitiker in den Mund nehmen und die Diskussion sich auf breiter Basis verselbständigt, so wichtig ist es nun, den Begriff Nichtraucherschutz zu definieren. Schließlich kann man schon bei Kanzlerin Merkel zwischen den Zeilen Einschränkungen lesen und auch bei Seehofer ist noch nicht klar, wie weit er den Nichtraucherschutz ausdehnen möchte.
Zu befürchten ist nämlich, dass die Politiker nur die öffentliche Diskussion beenden möchten und daher nur das Selbstverständliche wollen, z.B. rauchfreie Schulen, Krankenhäuser und Behörden mit öffentlichem Personenverkehr.
Pro Rauchfrei hat eine klare Zielsetzung und Forderung: Die rauchfreie Gesellschaft.
Im Konkreten heißt dies, dass alle Bereiche, egal ob innen oder außen, rauchfrei sein müssen, wenn sich dort mehrere Personen aufhalten. Für Raucher können eigene Bereiche ausgewiesen werden, sofern von ihnen keine Geruchs- oder Umweltbelästigung ausgeht.
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- Das Normale ist also das Nichtrauchen.
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- Rauchen ist nur noch dort gestattet, wo kein Dritter dadurch belästigt wird (Umkehrung der Beweislast).
Jede Zuwiderhandlung ist zu ahnden (Gemeinwohl vor Individualwohl).
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- Ähnlich wie die Anschnallpflicht im PKW gibt es also eine Nichtraucherpflicht.
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- Die freie Entfaltung der Persönlichkeit betrifft alle Menschen, also auch die Kinder und Nichtraucher. Daher ist es zumutbar und mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn die Raucher sich an einen Ort zurückziehen, wo sie mit ihrer Sucht keinen anderen schädigen oder belästigen (vgl. „Stilles Örtchen“). Ohnehin ist nicht alles, was möglich ist, im Rahmen der freien Entfaltung der Persönlichkeit erlaubt.